Vollkostenrechnung

Vollkostenrechnung - Definition

Variante der Kostenrechnungssysteme, bei dem sämtliche Kosten, d. h. alle Einzelkosten und alle Gemeinkosten, im Wege der Kostenartenrechnung erfasst, in der Kostenstellenrechnung verteilt und in der Kostenträgerrechnung auf die Kostenträger (Leistungseinheiten) zugerechnet wird. Im Gegensatz zur Teilkostenrechnung, bei der nur Teile der Kosten auf die Kostenträger verteilt werden, entsteht hier das Problem, dass sowohl Fixe Kosten als auch Gemeinkosten, für die der Kostenträger, auf den diese verteilt werden, nicht ursächlich ist, bei der Kalkulation von Preisen zu Fehlinformationen führen können. So muss bei der Wahl zwischen Eigenfertigung versus Fremdbezug darauf geachtet werden, dass auch beim Fremdbezug Teile der fixen und gemeinen Kosten in die Abwägung einbezogen werden.

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Schneck (Hrsg.), Lexikon der Betriebswirtschaft, 9. Auflage, München 2015

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