Prozesskostenrechnung
Prozesskostenrechnung - Definition
Ein insbesondere in den USA entwickeltes Kostenrechnungssystem (Activity Based Costing), das auf der Grundaussage basiert, dass Kosten nicht durch Kostenträger verursacht werden, sondern durch Aufträge oder Aktivitäten entstehen, die sich wie ein Prozess durch das ganze Unternehmen ziehen (Fließprinzip versus Verursachungsprinzip). Es ähnelt insofern bezüglich des Grundgedankens der Relativen Einzelkostenrechnung.
Da die Höhe der Gemeinkosten, die insbesondere bei Dienstleistungsunternehmen einen bedeutenden Anteil an den Gesamtkosten ausmachen, wesentlich von der Anzahl der angebotenen Produktvarianten sowie der Anzahl vorgenommener Aktivitäten zur Produktentwicklung abhängen, sollen Haupt- und Teilprozesse definiert werden. Sämtliche Kosten (Vollkostenrechnung) auf dem Prozessweg werden dann dem Produkt zugerechnet, das diese Haupt- oder Teilprozesse veranlasst hat. Wenn beispielsweise die Materialbeschaffung hinsichtlich ihrer Teilprozesse untersucht wird, so kann als Gemeinkostentreiber (Cost Driver) z. B. die Anzahl der Bestellungen definiert werden. Werden nun die Gemeinkosten der Materialbeschaffung in Relation zu den Gesamtbestellzahlen gesetzt, so errechnet sich ein Gemeinkostensatz einer Bestellung (Aktivität). Verursacht nun ein Produkt drei, das andere zehn Bestellvorgänge, so wird deutlich, dass die Produkte unterschiedlich mit dem Gemeinkostensatz belastet werden müssen.
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