Passivgeschäft

Passivgeschäft - Definition

Spezielle Bezeichnung für das Kredit- und Ausleihgeschäft der Banken (Bankgeschäfte). Die Verbindlichkeiten einer Bank gegenüber ihren Kunden durch Hereinnahme von Spargeldern, Sichtguthaben oder langfristigen Anlagen werden wie bei allen Bilanzen auf der Passivseite gebucht (Aktivgeschäfte).

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Schneck (Hrsg.), Lexikon der Betriebswirtschaft, 9. Auflage, München 2015

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