Passivgeschäft
Passivgeschäft - Definition
Spezielle Bezeichnung für das Kredit- und Ausleihgeschäft der Banken (Bankgeschäfte). Die Verbindlichkeiten einer Bank gegenüber ihren Kunden durch Hereinnahme von Spargeldern, Sichtguthaben oder langfristigen Anlagen werden wie bei allen Bilanzen auf der Passivseite gebucht (Aktivgeschäfte).
Werbung
Ähnliche Begriffe und Ergebnisse
In Kategorien
Für wissenschaftliche Arbeiten
Quelle & Zitierlink
Um diese Seite in einer wissenschaftlichen Arbeit als Quelle anzugeben, können Sie folgenden Link verwenden, um sicherzustellen, dass sich der Inhalt des Artikels nicht ändert.