Aktivgeschäfte

Aktivgeschäfte - Definition

Bankgeschäfte, die auf der Aktivseite der Bankbilanz ihren Niederschlag finden. Hierzu gehören vor allem Kreditgeschäfte (Forderungen) sowie eigene Anlagegeschäfte der Banken, wie z. B. der Kauf eines Wertpapieres oder einer Beteiligung. Der Gegenbegriff, das Passivgeschäft, beinhaltet die Beschaffung der für die Aktivgeschäfte erforderlichen finanziellen Mittel.

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Schneck (Hrsg.), Lexikon der Betriebswirtschaft, 9. Auflage, München 2015

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