Pauschalwertberichtigung auf Forderungen

Pauschalwertberichtigung auf Forderungen - Definition

Abschreibung auf Forderungen zur Erfassung des sog. allgemeinen Kreditrisikos, das sich nicht unmittelbar aus den Gegebenheiten einer Forderung ableitet, sondern einem Gesamtbestand inhärent ist. Zum allgemeinen Kreditrisiko zählen insb. Konjunkturrisiken, politische Risiken (Enteignungs-, Transfer- oder Abwertungsrisiken) sowie das Risiko, dass ein Schuldner von an sich guter Bonität durch nicht vorhersehbare Ereignisse in Schwierigkeiten gerät. Bemessungsgrundlage sind die bereits einzelwertberichtigten Forderungen, auf die ein bestimmter prozentualer Abschlag gebildet wird, der sich aus Erfahrungswerten und unter Berücksichtigung aktueller Entwicklungen ergibt. Steuerrechtlich ist die Pauschalwertberichtigung wegen allg. Kreditrisiko nicht zulässig.

Ähnliche Begriffe und Ergebnisse

Für wissenschaftliche Arbeiten

Quelle & Zitierlink

Um diese Seite in einer wissenschaftlichen Arbeit als Quelle anzugeben, können Sie folgenden Link verwenden, um sicherzustellen, dass sich der Inhalt des Artikels nicht ändert.

Schneck (Hrsg.), Lexikon der Betriebswirtschaft, 9. Auflage, München 2015

Zitierlink kopieren