Billigst

Billigst - Definition

→ Ohne Limit erteilter Auftrag (Order) eines Kunden an seine Bank zum Kauf von Wertpapieren. Der Kauf erfolgt zum bestmöglichen Kurs. Unlimitierte Aufträge verfallen in der Regel am Ende des Börsentages. Gegensatz beim Verkauf: Bestens.

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Schneck (Hrsg.), Lexikon der Betriebswirtschaft, 9. Auflage, München 2015

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