Messe

Messe - Definition

Überbetriebliche, periodisch innerhalb eines oder im Laufe mehrerer Jahre in der Regel am selben Ort wiederkehrende Marktveranstaltung (Legaldefinition in § 64 Abs. 1 GeWO). Zu unterscheiden sind Messen nur eines Wirtschaftszweiges (Fachmessen) und Messen mehrerer Wirtschaftszweige (Universalmessen). Aussteller können Hersteller, Großhändler oder Handelsvertreter sein. Deren Ziele liegen in der Kundeninformation über ihr Leistungsangebot, in Verkaufsgesprächen und der Auftragseinholung sowie einem allgemeinen Erfahrungsaustausch, aber auch in einer Konkurrenzbeobachtung und einer Repräsentation und Profilierung des Unternehmens im Markt.

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Schneck (Hrsg.), Lexikon der Betriebswirtschaft, 9. Auflage, München 2015

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