Kursfeststellung
Kursfeststellung - Definition
In Abhängigkeit vom Börsenmarktsegment bzw. den Börsenhandelsformen Zustandekommen der Kurse für Waren, Wertpapiere oder Devisen. Die Kursfeststellung erfolgt beim Amtlichen Markt durch amtliche Kursmakler durch Festsetzen eines Einheitskurses oder bei Aktien mit höheren Umsätzen durch fortlaufende Kursnotierung. Am Devisenmarkt erfolgt um 13.00 Uhr eine einmalige börsentägliche Kursfeststellung des Geld-, Brief- und Mittelkurses.
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