Junktim

Junktim - Definition

Im Rahmen der Außenhandelsfinanzierung, vor allem mit osteuropäischen Staaten, vereinbarte Anrechnung von Lieferungen und Leistungen für spätere Gegengeschäfte.

Ähnliche Begriffe und Ergebnisse

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Schneck (Hrsg.), Lexikon der Betriebswirtschaft, 9. Auflage, München 2015

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