Handelsbilanz

Handelsbilanz - Definition

(1) Betriebswirtschaftlich: Bezeichnung für den handelsrechtlichen Jahresabschluss im Unterschied zur Steuerbilanz. Im Rahmen der Konzernrechnungslegung werden als sog. Handelsbilanz II (HB II) die nach konzerneinheitlichen Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften in einheitlicher Währung erstellten Einzelabschlüsse der zu konsolidierenden Gesellschaften bezeichnet.

(2) Volkswirtschaftlich: Bezeichnung für die Gegenüberstellung der Warenexporte (Aktiva) und Warenimporte (Passiva), wobei ein Exportüberschuss zu einer sog. aktiven und ein Importüberschuss zu einer sog. passiven Handelsbilanz führt. Die Handelsbilanz ist Teil der Zahlungsbilanz, die zusätzlich noch die Dienstleistungs-, Übertragungs- und Kapital- sowie Devisenbilanz umfasst.

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Schneck (Hrsg.), Lexikon der Betriebswirtschaft, 9. Auflage, München 2015

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