Erfolgsspaltung

Erfolgsspaltung - Definition

Aufspaltung des Gesamtunternehmensergebnisses, z. B. Jahresüberschusses, in seine Komponenten (Erfolgsquellen), um die tatsächliche nachhaltige Ertragskraft zu erkennen. Üblich ist eine Erfolgsspaltung nach zwei Kriterien: Zum einen nach der Betriebszugehörigkeit in betriebliche und betriebsfremde Erfolgskomponenten und zum anderen nach der Regelmäßigkeit in regelmäßig und unregelmäßig anfallende Erfolgskomponenten (Abbildung E-9).

Ergebnisgrößen

Hieraus leiten sich folgende Ergebnisgrößen ab:

(1) Ordentliches betriebliches Ergebnis und

(2) Finanzergebnis,

die beide auf regelmäßigen Aufwendungen und Erträgen basieren, und

(3) Außerordentliches Ergebnis, das die unregelmäßigen Aufwendungen und Erträge, und zwar sowohl im Sinne von außergewöhnlich als auch periodenfremd, enthält.

Erfolgsspaltung in der GuV

Aus externer Sicht lässt sich eine Zuordnung der lt. Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) ausgewiesenen Aufwands- und Ertragspositionen zu diesen drei Ergebnissen häufig nicht eindeutig vornehmen, da die handelsrechtliche GuV auch "gemischte" Positionen beinhaltet. Insbesondere werden innerhalb der Sonstigen betrieblichen Erträge auch periodenfremde Erträge, z. B. aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens, ausgewiesen, die aus externer Sicht i. d. R. nicht herausgerechnet werden können. In die lt. handelsrechtlicher GuV gem. § 275 II u. III HGB separat auszuweisenden außerordentlichen Aufwendungen und Erträge gehen nur außergewöhnliche Größen ein, das Kriterium "periodenfremd" allein reicht hierfür nicht aus. Insofern stellt das handelsrechtlich zu zeigende außerordentliche Ergebnis nur eine Teilmenge des betriebswirtschaftlich definierten außerordentlichen Ergebnisses dar. Der Ausweis eines separaten außerordentlichen Ergebnisses in der GuV wird in IAS 1 - wegen der Abgrenzungsproblematik - ausdrücklich verboten.

Erfolgsspaltung nach den Kriterien Betriebszugehörigkeit und Regelmäßigkeit (Abb. E-9)

Abbildung Erfolgsspaltung

Abb. E-9: Erfolgsspaltung nach den Kriterien Betriebszugehörigkeit und Regelmäßigkeit

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Quelle & Zitierlink

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Schneck (Hrsg.), Lexikon der Betriebswirtschaft, 9. Auflage, München 2015

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