Bilanzierung
Bilanzierung - Definition
Ansatz von Vermögensgegenständen und Schulden in der Bilanz. Die Bilanzierung bestimmt den Ausweis dem Grunde nach, während die Bewertung den Ausweis der Höhe nach festlegt. Nach dem Grundsatz der Richtigkeit und Vollständigkeit (§ 246 HGB) besteht Bilanzierungspflicht für sämtliche, dem bilanzierenden Unternehmen zuzurechnende Vermögensgegenstände und Schulden, soweit nicht Bilanzierungsverbote oder Bilanzierungswahlrechte zur Anwendung kommen.
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