Beschäftigungsförderungsgesetz BeschFG
Beschäftigungsförderungsgesetz - Definition
1985 in Kraft getretenes und am 25. 9. 1996 zuletzt geändertes Gesetz zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und verstärkten Sanktionierung von ╺Schwarzarbeit. Einzelregelungen sind z. B. Unterstützungszahlungen für Arbeitnehmer, die aus einer Vollzeit- in eine Teilzeitbeschäftigung wechseln, die Möglichkeit der Befristung von Arbeitsverträgen, Lohnkostenzuschüsse für Arbeitslose in Umweltmaßnahmen, sozialen Diensten und der Jugendhilfe, verlängerte Arbeitslosenhilfe für gemeinnützige Arbeiten oder verstärkte Sanktionen gegen Schwarzarbeit.
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