Bergrechtliche Gewerkschaft bG
Bergrechtliche Gewerkschaft bG - Definition
Rechtsform des privaten Rechts (Kapitalgesellschaft), die für die Vereinigung von Miteigentümern an einem Bergwerk konzipiert und offiziell 1980 abgeschafft wurde. Die Bedeutung dieser Rechtsform ist mittlerweile so stark zurückgegangen, dass nur noch zwei Betriebe 1992 in Deutschland diese Rechtsform ausfüllten. Die übrigen Bergwerksbetriebe firmieren zumeist als Aktiengesellschaft (AG). Die Mitglieder an der bG werden als Gewerken, deren Geschäftsanteil als Kux bezeichnet.
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