Bausparkasse

Bausparkasse - Definition

Gem. § 1 KWG Kreditinstitut, dessen Geschäftsbetrieb darauf gerichtet ist, regelmäßig getätigte Einlagen von Bausparern (Bauspareinlagen) entgegenzunehmen und aus den angesammelten Beiträgen den Bausparern nach gewissen Zuteilungsregeln (Wartezeit, Ansparsumme) zinsverbilligte Bausparkredite zu gewähren (Bankgeschäfte). Die Gewährung des Kredites wird als Zuteilung bezeichnet. Das Bauspargeschäft entspricht damit einem Kollektivvertrag unter den Bausparern, bei dem das regelmäßig eingezahlte Bausparvermögen von der Bausparkasse gegenüber dem Kapitalmarktzins niedrig verzinst wird und dafür der später vom Bausparer in Anspruch genommene Bausparkredit äußerst günstig beansprucht werden kann.

Ähnliche Begriffe und Ergebnisse

Für wissenschaftliche Arbeiten

Quelle & Zitierlink

Um diese Seite in einer wissenschaftlichen Arbeit als Quelle anzugeben, können Sie folgenden Link verwenden, um sicherzustellen, dass sich der Inhalt des Artikels nicht ändert.

Schneck (Hrsg.), Lexikon der Betriebswirtschaft, 9. Auflage, München 2015

Zitierlink kopieren