Buchhaltung

Buchhaltung - Definition

Für die Buchführung zuständiger Bereich im Unternehmen (z. B. eine Abteilung), in dem die Bücher geführt - also gehalten - werden. Dabei werden - bei der doppelten Buchführung - folgende Bücher unterschieden:

Bücher der doppelten Buchführung

Grundbücher

(1) die sog. Grundbücher, die der vollständigen Erfassung der Geschäftsvorfälle in zeitlicher Reihenfolge dienen,

Hauptbücher

(2) die sog. Hauptbücher, in denen die in den Grundbüchern erfassten Geschäftsvorfälle nach sachlichen Kriterien in sog. Sachkonten übertragen werden, und

Nebenbücher

(3) die Nebenbücher (Hilfsbücher), welche die Aufgabe haben, die Aussagekraft der Hauptbücher zu verbessern, indem bestimmte Teilbereiche detailliert erfasst und ins Hauptbuch übertragen werden. Hierzu zählen insbesondere die Kontokorrentbuchhaltung (Einzeldarstellung der Forderungen und Verbindlichkeiten), die Kassenbuchhaltung, die Lohn- und Gehaltsbuchhaltung (-abrechnung), die Anlagenbuchhaltung und die Material- und Lagerbuchhaltung.

Finanzbuchhaltung, Geschäftsbuchhaltung, Betriebsbuchhaltung

Je nachdem, ob die Buchhaltung (Haupt- und Nebenbücher) Aufgaben des externen oder internen Rechnungswesens übernimmt, ist weiter zu differenzieren in die Finanzbuchhaltung bzw. Geschäftsbuchhaltung (für externe Zwecke) und die Betriebsbuchhaltung (für interne Zwecke).

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Quelle & Zitierlink

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Schneck (Hrsg.), Lexikon der Betriebswirtschaft, 9. Auflage, München 2015

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