Äquivalenzprinzip
Äquivalenzprinzip - Definition
(1) Besteuerungsprinzip, das Steuern als Gegenleistung für eine erbrachte Leistung definiert.
(2) Versicherungsprinzip bei einigen Individual- und Sozialversicherungen (Versicherung), wonach die Leistungen (Ausgaben der Versicherung) den Gegenleistungen (Beiträgen der Versicherten) zu entsprechen haben.
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