Äquivalenzprinzip

Äquivalenzprinzip - Definition

(1) Besteuerungsprinzip, das Steuern als Gegenleistung für eine erbrachte Leistung definiert.

(2) Versicherungsprinzip bei einigen Individual- und Sozialversicherungen (Versicherung), wonach die Leistungen (Ausgaben der Versicherung) den Gegenleistungen (Beiträgen der Versicherten) zu entsprechen haben.

Ähnliche Begriffe und Ergebnisse

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Schneck (Hrsg.), Lexikon der Betriebswirtschaft, 9. Auflage, München 2015

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