Mündel
Mündel - Definition
Gemäß § 1773 BGB unter Vormundschaft stehende schutzbedürftige natürliche Person. Das vom Vormund evtl. anzulegende Vermögen des meist minderjährigen Mündels unterliegt der im BGB explizit geregelten Mündelsicherheit. Neben diesen Anforderungen zur Vermögensverwaltung werden im BGB sehr ausführlich die Anforderungen und die Art der Bestellung der Vormundschaft bis hin zur Sorge für eine religiöse Erziehung des Mündels geregelt.
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