Nachlass

Nachlass - Definition

Vermögensmasse im Rahmen der Gesamtrechtsnachfolge gemäß § 1922 BGB. Nach dem Tod einer Person (Erbfall) geht der Nachlass (Erbschaft) als Ganzes auf eine oder mehrere andere Personen (Erben gemäß fünftem Buch BGB) über. Verjährung, Entziehung sowie Verwaltung und zuständige Gerichte beim Nachlass sind im BGB geregelt.

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Schneck (Hrsg.), Lexikon der Betriebswirtschaft, 9. Auflage, München 2015

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