Monopolkommission
Monopolkommission - Definition
Sachverständigengremium gem. § 24 GWB bestehend aus 5 Mitgliedern, die auf Vorschlag der Bundesregierung durch den Bundespräsidenten auf die Dauer von 4 Jahren berufen werden. Auftrag ist die Beurteilung der jeweiligen Unternehmenskonzentration in der Bundesrepublik Deutschland und die Prüfung der Entscheidung der Kartellbehörden und Gerichte zur Missbrauchsaufsicht und Fusionskontrolle. Sie erstellt alle 2 Jahre zum 30. Juni ein Gutachten für die Bundesregierung.
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