Geschäftsjahr

Geschäftsjahr - Definition

Zeitraum, auf den sich der handelsrechtliche Abschluss erstreckt. Gem. § 240 II HGB darf ein Geschäftsjahr, das im Steuerrecht als Wirtschaftsjahr bezeichnet wird, 12 Monate nicht überschreiten, kürzere Zeiträume (Rumpfgeschäftsjahre) sind möglich, z. B. bei Gründung, Erwerb oder Veräußerung eines Betriebes. Das Geschäftsjahr muss für einen eingetragenen Kaufmann nicht zwingend mit dem Kalenderjahr übereinstimmen, Gründe hierfür können organisatorische, saisonale oder auch bilanzpolitische Gegebenheiten sein. Allerdings ist zu beachten, dass in der Steuerbilanz ein vom Kalenderjahr abweichendes Wirtschaftsjahr gem. § 4a I Nr. 2 EStG nur mit Zustimmung des Finanzamtes bestimmt werden kann.

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Schneck (Hrsg.), Lexikon der Betriebswirtschaft, 9. Auflage, München 2015

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