Gezeichnetes Kapital

Gezeichnetes Kapital - Definition

Erste Position innerhalb des Eigenkapitals einer Kapitalgesellschaft gemäß dem Gliederungsschema in § 266 III HGB. Es entspricht dem Kapital, auf das die Haftung der Gesellschafter für die Verbindlichkeiten gegenüber den Gläubigern beschränkt ist (§ 272 HGB). Synonyme Bezeichnungen sind Nominalkapital oder Nenn-(wert-)kapital. Das gezeichnete Kapital einer AG/KGaA wird als Grundkapital und das einer GmbH als Stammkapital bezeichnet.

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Schneck (Hrsg.), Lexikon der Betriebswirtschaft, 9. Auflage, München 2015

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