Finanzbehörde

Finanzbehörde - Definition

Im Gesetz über die Finanzverwaltung geregelter Aufbau der für die Besteuerung zuständigen Behörden. Demnach werden Bundesfinanzbehörden und Landesfinanzbehörden unterschieden. Innerhalb dieser Gruppen ergibt sich gemäß Abb. F-2 folgender Aufbau:

Finanzebehörde (Abb. F-2)

Schaubild Finanzbehörde

Doppelzuordnung der Oberfinanzdirektionen

Auffallend ist die Doppelzuordnung der Oberfinanzdirektionen. Das hängt damit zusammen, dass die Länder zum Teil für Bundessteuern die Verwaltung übernehmen.

Ähnliche Begriffe und Ergebnisse

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Schneck (Hrsg.), Lexikon der Betriebswirtschaft, 9. Auflage, München 2015

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