Fehlerhafte Gesellschaft

Fehlerhafte Gesellschaft - Definition

Unternehmung, welche die Erfordernisse der gewählten Rechtsform nicht erfüllt bzw. nicht erfüllt hat. Fehlerhaft kann auch bedeuten, dass ein Gesellschaftsvertrag nichtig aufgrund von sittenwidrigen Regelungen ist (Nichtigkeit). Bei der Fehlerhaften Gesellschaft ist zwischen Außen- und Innenverhältnis zu unterscheiden. Wenn die Unternehmung bereits ihre Tätigkeit aufgenommen hat, kann ein gutgläubiger Dritter (Kunde, Lieferant) sich auf seinen "guten Glauben", dass die Gesellschaft fehlerfrei gegründet wurde, berufen.

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Schneck (Hrsg.), Lexikon der Betriebswirtschaft, 9. Auflage, München 2015

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