Indirekte Steuer

Indirekte Steuer - Definition

Einteilungstyp der Steuerarten im Gegensatz zu den direkten Steuern. Hierbei erfassen die indirekten Steuern wirtschaftliche Leistungsfähigkeit dadurch, dass sie eine Einkommensverwendung oder einen Vermögensverkehr belasten. Insbesondere fallen Steuerschuldner und derjenige, der wirtschaftlich die Steuer trägt, auseinander (Steuerüberwälzung). So schuldet im Rahmen der Umsatzsteuer der Unternehmer die Steuer und führt sie an das Finanzamt ab. Wirtschaftlich tragen, d. h. belastet durch Abnahme des verfügbaren Einkommens, wird sie aber der Endverbraucher, der die Umsatzsteuer über den Preis der Ware an den Unternehmer bezahlt.

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Schneck (Hrsg.), Lexikon der Betriebswirtschaft, 9. Auflage, München 2015

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