Entnahme

Entnahme - Definition

Im Gegensatz zur Einlage die Herausnahme von Vermögensgegenständen (z. B. Geld, Wertpapiere oder Waren) aus einem Betrieb für private Zwecke. Bei einer Personengesellschaft entspricht die Entnahme der Entlohnung der Gesellschafter. Bei einer Kapitalgesellschaft ist eine Entnahme nur im Wege der Ausschüttung (Ausschüttungssperre) möglich. Entnahmen verringern entsprechend das Eigenkapital.

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Schneck (Hrsg.), Lexikon der Betriebswirtschaft, 9. Auflage, München 2015

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