Einschreibung

Einschreibung - Definition

Einzelbetriebliche Marktveranstaltung eines Anbieters, i.R. derer der Anbieter verschiedene Nachfrager auffordert, ein Gebot für ein von ihm angebotenes Objekt (Nutzungsrecht) abzugeben. Einschreibungen werden z. B. bei der Vergabe von Schürfrechten oder Lizenzen durchgeführt. Analog zur Ausschreibung sind die Nachfrager gehalten, einmalige und geheime Gebote abzugeben.

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Schneck (Hrsg.), Lexikon der Betriebswirtschaft, 9. Auflage, München 2015

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