Aktivierte Eigenleistungen
Aktivierte Eigenleistungen - Definition
In der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) zu berücksichtigende Ertragsgröße, sofern diese nach dem Gesamtkostenverfahren (GKV) gem. § 275 II HGB erstellt wird. Der Ansatz dieser Ertragsposition hat die Aufgabe, die in der GuV in verschiedenen Positionen enthaltenen Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Erstellung eigener Anlagen oder der Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebs angefallen sind, wieder zu neutralisieren, damit eine Belastung des Jahresergebnisses vermieden wird.
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