Abmahnung
Abmahnung - Definition
Im Sinne einer Verwarnung ein mündlicher oder schriftlicher Hinweis auf ein pflicht-, treue- oder vertragswidriges Verhalten unter Androhung von Sanktionen im Wiederholungsfall.
Gliederung
Eine Abmahnung gegenüber Mitarbeitern kann z. B. erfolgen bei Verletzung von Arbeitsvertragspflichten, bevor eine schriftliche Kündigung ausgesprochen wird, gegenüber Konkurrenten bei unlauterer Werbung (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb UWG) vor einer Unterlassungsklage oder wenn Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) verletzt werden.
Abmahnungen werden außerdem häufig ausgesprochen bei missbräuchlicher Verwendung von Gebrauchsmustern, Patenten oder Lizenzen sowie von Firmennamen (Firma).
Wird der Verwarnung nicht nachgekommen, kann eine Klage auf Schadensersatz (Schaden) angestrengt werden. Die Pflicht zur Abmahnung sowie die Einhaltung von Fristen ist im Arbeitsrecht bzw. im Gesellschaftsrecht geregelt.
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