Arbeitsrecht

Arbeitsrecht- Definition

Gesamtheit aller Rechtsregeln, die sich mit der Rechtsbeziehung zwischen Arbeitgeber und unselbständig beschäftigtem Arbeitnehmer befassen. Versuche, die zahlreichen Einzelgesetze in ein einheitliches Arbeitsgesetzbuch zu übernehmen, sind bisher gescheitert. Die Einteilung in ein individuelles Arbeitsrecht (Arbeitgeber-/Arbeitnehmer-Verhältnis) und ein kollektives Recht (Rechtsbeziehung zwischen ╺Arbeitgeberverbänden und ╺Arbeitnehmerverbänden) findet sich in zahlreichen Einzelgesetzen (z. B. ╺Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG), Kündigungsschutzgesetz KSchG, Jugendarbeitsschutzgesetz JSchG, ╺Arbeitszeitgesetz (AZG). Das Arbeitsrecht ist zu einem sehr großen Teil Richterrecht. Zur Einordnung der Arbeitsgerichte in die deutsche Gerichtsbarkeit s. Rechtswege.

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Schneck (Hrsg.), Lexikon der Betriebswirtschaft, 9. Auflage, München 2015

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