Arbeitszeitgesetz AZG
Arbeitszeitgesetz AZG - Definition
Gesetz vom 6. 6. 1994, das die Gesundheit der Arbeitnehmer und die Sonn- und Feiertagsruhe durch Bestimmung von Höchstarbeitszeiten schützt (Arbeitsschutz) sowie die Rahmenbedingungen für flexible Arbeitszeiten verbessert.
Für Jugendliche und Frauen sind im AZG und den von dort verwiesenen Gesetzen (MuSchG, JArbSchG) besondere Regelungen vorgesehen. Hier wurde eine Arbeitszeitausweitung auf bis zu 10 Std., sofern im nächsten halben Jahr die Mehrarbeit ausgeglichen wird, geregelt.
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