Neue Regelungen und Gesetze: Das ändert sich ab August 2021
Das Urheberrecht ändert sich, ÖPNV steht im Vordergrund und der Personalausweis wird modernisiert - diese Neuerungen kommen im August auf die deutsche Bevölkerung zu.
• Weitere Änderungen am Personalausweis kommen: Der Fingerabdruck wird Pflicht
• Neue Urheberrechtsregelung für Upload-Plattformen
• Es soll eine "moderne und attraktive Personenbeförderung" geben - und umweltfreundlichere Fahrzeuge
Die Bundesregierung ist in der Sommerpause - bereits beschlossene Gesetze und Regulierungen treten trotzdem auch im August neu in Kraft.
Neuerungen beim Personalausweis
Die persönlichste Neuerung, die im August in Kraft tritt, bezieht sich auf den Personalausweis: Bereits Mitte Dezember vergangenen Jahres wurde das "Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen" verabschiedet, einige Neuerungen wurden bereits vor einigen Monaten umgesetzt. So muss etwa der Eintrag des Geschlechts im Reisepass nicht mehr mit dem im Personenstandsregister übereinstimmen und Strafgefangene haben schon drei Monate vor ihrer Entlassung eine Ausweispflicht. Neu ab August sind kleine Änderungen am Design des Personalausweises selbst und eine neue Versionsnummer, die die Überprüfung der Echtheit des Dokuments erleichtert - und damit Fälschungen erschwert. Bislang war das Speichern zweier Fingerabdrücke in den Chip fakultativ, ab dem 2. August muss nun jeder, der einen neuen Personalausweis anfertigen lässt, Fingerabdrücke abgeben. Damit leistet der deutsche Gesetzgeber der EU-Verordnung 2019/1157 Folge. Die Fingerabdrücke werden allerdings nicht bei jeder Ausweiskontrolle überprüft: Sie wird dem Bundesministerium für Inneres, Bau und Heimat (BMI) zufolge lediglich dann herangezogen, wenn die Identität der kontrollierten Person trotz Ausweisvorlage nicht sicher bestätigt werden kann.
Das Urheberrechts-Dienstanbieter-Gesetz tritt in Kraft
Zum 1. August tritt das neue Urheberrechts-Dienstanbieter-Gesetz (UrhDaG) in Kraft: Es handelt sich dabei um eine Erweiterung der Bestimmungen zum Urheberrecht und behandelt die urheberrechtliche Verantwortlichkeit von Upload-Plattformen wie etwa YouTube. Die findet, so Bundesjustizministerin Christine Lambrecht laut Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV), im Rahmen der "größten europäischen Urheberrechtsreform der letzten zwanzig Jahre" statt.
Wesentliche Aspekte des neuen Gesetzes sind etwa unmittelbare Zahlungsansprüche der Kunstschaffenden gegenüber den Plattformen sowie ein Auskunftsrecht für Wissenschaftler, die zum Thema Plattformökonomie forschen.
Verschiedene Personenbeförderungsdienstleister sollen gleiche Chancen bekommen
Ab dem 1. August gilt die Modernisierung des Personenbeförderungsgesetzes: "Wir wollen eine moderne und attraktive Personenbeförderung. Wir wollen zeitgemäße, digitale Sharing- und On-Demand-Dienste auf die Straße bringen und dafür einen rechtssicheren, innovationsfreundlichen Rahmen schaffen. Und das ohne Wettbewerbsnachteile für die bisherigen Anbieter wie Taxis oder den ÖPNV. Fairer Ausgleich und klare, wirksame Steuerungsmöglichkeiten für die Kommunen, um vor Ort pass- und bedarfsgenaue Angebote zu ermöglichen. So können wir Autos in Städten reduzieren und ermöglichen den Menschen in ländlichen Räumen bessere Mobilität", so Andreas Scheuer laut Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI). Ob die Modernisierung des Gesetzes tatsächlich so viele positive Auswirkungen hat, bezweifeln Kritiker in den Medien. Für Verbraucher ändern sich zunächst lediglich möglicherweise die Preise für verschiedene Dienstleistungen - und es soll eine "zeitgemäße Regelung" für bargeldloses Zahlen im Linienverkehr geben.
Beschaffung "sauberer Straßenfahrzeuge" ab August 2021
Eine weitere Neuerung im Bereich Verkehr tritt einen Tag später, am 2. August, in Kraft: Es gibt nun ein Gesetz, dass öffentliche Einrichtungen und Organisationen sowie einzelne privatrechtlich organisierte Akteure wie etwa die Post und die Stadtreinigung dazu verpflichtet, eine bestimmte Zahl emissionsarmer und -freier Fahrzeuge zu beschaffen. Dafür wurden für verschiedene Bereiche Quoten geschaffen, die besagen, wie viele der neu beschaffenen Fahrzeuge diesen Kriterien entsprechen müssen. Es gibt zwei Beschaffungszeiträume: der erste läuft bis Ende 2025, der zweite bis Ende 2030. Für Busse etwa gilt bis 2025 eine Quote von 45 Prozent, wobei davon die Hälfte wiederum nicht nur emissionsarm, sondern -frei sein muss. Ab 2026 wird der Prozentsatz "sauberer" Busse auf 60 Prozent erhöht.
Eine Ausnahme gilt etwa für die Polizei, die Feuerwehr und ärztliche Rettungswagen: Werden die umweltfreundlichen Fahrzeuge den Anforderungen nicht gerecht, muss die Quote nicht berücksichtigt werden.
Transparenz und Ausnahme bei der Steuererklärung
Neben vielen weiteren, eher branchenspezifischen Regelungen tritt Anfang August auch das im Juni verabschiedete Transparenz-Finanzinformationsgesetz in Kraft. Dies betrifft allen voran Unternehmen, die bislang von der sogenannten Mitteilungsfiktion profitieren konnten und sich nicht im Transparenzregister eintragen mussten: Mit dem neuen Gesetz wird die Mitteilungsfiktion ersatzlos gestrichen, was bedeutet, dass die entsprechenden Firmen sich neu eintragen und ihre Daten im Register von nun an ständig aktuell halten müssen - für bereits eingetragene Unternehmen ändert sich nichts.
Außerdem wird aufgrund der COVID-19-Pandemie die Frist für die Abgabe der Steuererklärung für das Jahr 2020 auf den 31. August verschoben. Es handelt sich dabei jedoch lediglich um eine Ausnahme in diesem Jahr, 2022 wird die Frist wieder wie gewohnt früher enden.
Olga Rogler / Redaktion finanzen.net
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