Steuern optimieren

Altverluste: Jetzt noch verrechnen

03.03.13 03:00 Uhr

Anleger mit Miesen aus der Zeit vor 2009 sollten sich sputen: Was bis Ende des Jahres nicht verrechnet wird, verfällt meist. €uro am Sonntag hilft beim Steuersparen.

Werte in diesem Artikel
Aktien

314,50 EUR 1,00 EUR 0,32%

30,71 EUR 0,77 EUR 2,57%

36,14 EUR 0,17 EUR 0,47%

200,65 EUR -1,35 EUR -0,67%

97,70 EUR -1,12 EUR -1,13%

Indizes

1.820,6 PKT 12,3 PKT 0,68%

21.430,6 PKT 148,4 PKT 0,70%

494,5 PKT 2,5 PKT 0,50%

194,8 PKT 1,0 PKT 0,51%

533,0 PKT 1,7 PKT 0,32%

5.195,7 PKT 7,3 PKT 0,14%

457,0 PKT 1,7 PKT 0,37%

1.084,7 PKT 4,8 PKT 0,44%

11.131,0 PKT 77,2 PKT 0,70%

7.758,6 PKT 23,6 PKT 0,31%

8.274,3 PKT 55,2 PKT 0,67%

4.531,1 PKT 3,5 PKT 0,08%

von Sophie Brandt, Euro am Sonntag

Seit dem 1. Januar 2009 tickt für viele Anleger die Uhr: Wer Verluste aus der Zeit vor Einführung der Abgeltungsteuer hat, kann diese noch bis Ende 2013 mit Gewinnen aus dem Verkauf von Aktien oder Fondsbeteiligungen verrechnen. Ab 2014 wird es mit dem Verrechnen der alten Verluste dann schwierig. So schwierig, dass es sich für viele gar nicht mehr lohnt.

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Denn nach Ende dieses Jahres lassen sich Altverluste nur noch mit Gewinnen aus dem Verkauf vermieteter Immobilien verrechnen, und das auch nur dann, wenn die bei Immobilien geltende zehnjährige Spekulationsfrist noch nicht verstrichen ist. Eine andere Möglichkeit, die Verluste zu „heben“, sind Gewinne aus Verkäufen von sogenannten sonstigen Wirtschaftsgütern. Dazu zählen Gold oder Kunstgegenstände. Für sie gilt eine Spekulationsfrist von einem Jahr. Das Problem: Immobilien und Kunstwerke lassen sich nicht einfach so veräußern. Gold schon eher — aber wer trennt sich in Zeiten der Schulden- und Währungskrisen gern von Gold? Andere Möglichkeiten gibt es nach 2013 aber nicht mehr. Daher lohnt es sich, noch in diesem Jahr zu handeln.

Glücklicherweise ist die Gelegenheit günstig: Der DAX erreichte zuletzt ein Fünfjahreshoch. Wer zu schlechten Börsenzeiten wie Anfang 2009 Aktien günstig gekauft hat, dürfte derzeit mit vielen Papieren gut im Plus sein. Der Wert der Aktien von Allianz oder Siemens beispielsweise hat sich seit 2009 verdoppelt. Und Anleger, die VW im Depot haben, konnten seit 2009 ihren Einsatz verfünffachen. Da kann es sich lohnen Gewinne mitzunehmen und mithilfe der Altverluste kaum oder gar keine Steuern zu zahlen.

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Acht Tipps für Verrechner
Doch es wäre töricht, wahllos das Depot zu leeren, nur um mit Altverlusten Steuern zu sparen. €uro am Sonntag hat acht Tipps zusammengestellt, mit denen Anleger ihre Altverluste ohne großen Aufwand heben und weiterhin investiert bleiben können.
1. Papiere trennen. Wer bei Einführung der Abgeltungsteuer kein Unterdepot eröffnet hat, um darauf entweder die bereits gekauften Aktien oder die neuen Papiere zu parken, sollte eine Liste erstellen: Vor 2009 erworbene Aktien können Sie jederzeit steuerfrei veräußern (Veräußerungsverluste aus diesen Papieren können steuerlich aber auch nicht mehr genutzt werden). Ab 2009 erworbene Papiere müssen bei Verkauf grundsätzlich versteuert werden. Achtung: Haben Sie Aktien des gleichen Unternehmens in mehreren Tranchen vor und nach dem 1. Januar 2009 gekauft, greift die „Fifo“-Regel — „First in, first out“. Das heißt: Der Fiskus geht davon aus, dass zuerst die Papiere verkauft werden, die zuerst im Depot waren.

2. Verkaufen mit Augenmaß. Wichtig ist auch die Höhe der Altverluste: Wer nur 3.000 Euro festgestellten Verlust hat, muss nicht unbedingt Gewinne von 10.000 Euro und mehr realisieren.

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3. Gewinne feststellen. Es hilft, die ab 2009 erworbenen Anlagen samt Einstandspreis und Bankgebühren aufzulisten und die aktuellen Börsenwerte danebenzustellen.

4. Gebühren beachten. Wer rentable Wertpapiere verkauft, sollte auch Bankspesen und -gebühren im Auge behalten. Faustregel: 500 Euro Gewinn bedeuten nach Kosten eine Steuerersparnis von etwa 100 Euro.

5. Verkaufen statt verfallen lassen. Inhaber von Optionsscheinen sollten aufpassen: Je wahrscheinlicher es ist, dass die Scheine in nächster Zeit wertlos verfallen, desto eher sollten sie die Papiere verkaufen. Denn nur, wenn die Scheine verkauft werden, handelt es sich um ein privates Veräußerungsgeschäft. Die Folge: Nur dann lassen sich die Verluste steuerlich berücksichtigen. Verfallene Optionen bringen nichts.

6. Mit Dividenden rechnen. Bei ab 2009 angeschafften Papieren, deren Kurse etwa bei den Anschaffungskosten liegen, lohnt es sich zu prüfen, ob die Dividenden den Einstandspreis gemindert haben. Dies ist nur der Fall, wenn sie aus dem steuerlichen Einlagekonto gezahlt wurden. Dies ist etwa bei der Deutschen Telekom oder der Deutschen Post der Fall. Durch den reduzierten Einstandspreis sind diese Papiere vielleicht schon in der Gewinnzone angekommen, sodass sich der Verkauf lohnen kann, um Altverluste verrechnen zu können.

7. Frist beachten. Wer direkt nach dem Verkauf dieselben Titel wieder erwerben will, sollte damit mindestens sieben Tage warten. Nach dieser Frist wird der Fiskus keinen Missbrauch steuerlicher Gestaltungsmöglichkeiten mehr unterstellen.

8. Schulden abtragen. Wer Teile seines Depots fremdfinanziert hat, kann die Gelegenheit nutzen, den Kredit peu à peu zu tilgen. Etwa indem er 100 Siemens-Aktien verkauft, aber sich nur 80 neue ins Depot legt. Denn Finanzierungskosten lassen sich seit Einführung der Abgeltungsteuer nicht mehr als Werbungs­kosten absetzen.

Wichtig zu wissen
Aktien, die schon vor 2009 im Depot lagen, sind nicht betroffen. Diese fallen noch unter die alte Regelung und können, da die bis Ende 2008 geltende einjährige Spekulationsfrist längst verstrichen ist, jederzeit steuerfrei verkauft werden.

Ins richtige Töpchen

Um die fällige Abgeltungsteuer leichter an den Fiskus abführen zu können, bilden Banken für jeden Kunden mehrere sogenannte Verlustverrechnungstöpfe. Hier die wichtigsten im Überblick, und wie Privatanleger sie sinnvoll nutzen können.

1. Für laufende Einkünfte
Dieser Verlustverrechnungstopf ist für Einkünfte aus Kapitalvermögen wie Zinsen, Dividenden, Stückzinsen und Zwischengewinne sowie Einkünfte aus der Veräußerung von Wertpapieren — mit Ausnahme von Aktien (siehe Punkt 2) — zu bilden.
Ergibt sich dann zum Jahresende per saldo ein Verlust, kann dieser auf das nächste Jahr vorgetragen werden und dort mit positiven Kapitalerträgen verrechnet werden. Ein solcher Verlustverrechnungstopf ist jedes Jahr von dem zuständigen Kreditinstitut für jeden Anleger separat zu führen.
Anleger haben zum Jahresende aber auch die Möglichkeit, beim zuständigen Kreditinstitut eine Bescheinigung über den entsprechenden Verlust zu beantragen und diesen Verlust dann im Rahmen ihrer Einkommensteuerveranlagung mit positiven Zinserträgen bei anderen Kreditinstituten verrechnen zu lassen. Dieser unwiderrufliche Antrag auf Ausstellung einer Verlustbescheinigung muss bis zum 15. Dezember des jeweiligen Jahres bei der betreffenden Bank gestellt werden.

2. Für Einkünfte aus der Veräußerung von Aktien, die ab 2009 gekauft wurden
Ein zweiter Verlustverrechnungstopf muss für Kapitalerträge aus der Veräußerung von Aktien geführt werden, die ab 2009 angeschafft wurden. Denn Verluste aus dem Verkauf von Aktien sind nur mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechenbar. Andere Veräußerungsverluste (etwa aus Zertifikaten) können dagegen mit Zins- und Dividendenerträgen verrechnet werden. Daher sind Kreditinstitute vom Fiskus dazu angehalten, für jeden Steuerpflichtigen einen eigenständigen Verlustverrechnungstopf einzig und allein für dessen ­Aktiengeschäfte zu führen.

3. Für Einkünfte aus sogenannten privaten ­Veräußerungsgeschäften
Mit der Einführung der Abgeltungsteuer verschwand die einjährige Spekulationsfrist für Einkünfte aus der Veräußerung von Wertpapieren und Beteiligungen. Diese zählen nun zu den Einkünften aus Kapitalvermögen.

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Analysen zu Volkswagen (VW) AG Vz.

DatumRatingAnalyst
27.01.2025Volkswagen (VW) vz BuyJefferies & Company Inc.
27.01.2025Volkswagen (VW) vz OverweightBarclays Capital
24.01.2025Volkswagen (VW) vz BuyDeutsche Bank AG
23.01.2025Volkswagen (VW) vz Market-PerformBernstein Research
22.01.2025Volkswagen (VW) vz BuyJoh. Berenberg, Gossler & Co. KG (Berenberg Bank)
DatumRatingAnalyst
27.01.2025Volkswagen (VW) vz BuyJefferies & Company Inc.
27.01.2025Volkswagen (VW) vz OverweightBarclays Capital
24.01.2025Volkswagen (VW) vz BuyDeutsche Bank AG
22.01.2025Volkswagen (VW) vz BuyJoh. Berenberg, Gossler & Co. KG (Berenberg Bank)
23.12.2024Volkswagen (VW) vz BuyJefferies & Company Inc.
DatumRatingAnalyst
23.01.2025Volkswagen (VW) vz Market-PerformBernstein Research
16.01.2025Volkswagen (VW) vz Market-PerformBernstein Research
14.01.2025Volkswagen (VW) vz NeutralGoldman Sachs Group Inc.
07.01.2025Volkswagen (VW) vz Sector PerformRBC Capital Markets
23.12.2024Volkswagen (VW) vz NeutralJP Morgan Chase & Co.
DatumRatingAnalyst
21.01.2025Volkswagen (VW) vz SellUBS AG
13.01.2025Volkswagen (VW) vz SellUBS AG
23.12.2024Volkswagen (VW) vz SellUBS AG
03.12.2024Volkswagen (VW) vz SellUBS AG
30.10.2024Volkswagen (VW) vz SellUBS AG

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