Für den Fall des Falles: Alles über Unfallversicherungen - die Stolperfallen
Die Policen werden im Schnitt kundenfreundlicher, doch es gibt immer noch Punkte, auf die Versicherte achten sollten.
von Mathias v. Hofen, Euro am Sonntag
Rund neun Millionen Unfälle passieren jedes Jahr in Deutschland. Die private Unfallversicherung (UV) hat sich in den vergangenen Jahren weiterentwickelt, zum Teil mit erheblichen Veränderungen. Wo gab es positive Entwicklungen und wo sind die Tarife immer noch verbesserungswürdig?
Welche wichtigen Leistungen fehlen bei manchen Tarifen?
Die Unfallursache "Eigenbewegung" sollte möglichst in einer Police enthalten sein. Grundsätzlich wird ein Unfall als "ein plötzlich und von außen auf den Körper wirkendes Ereignis" definiert. Was ist jedoch mit dem Bandscheibenschaden, der beim Heben eines Möbelstücks entsteht? Oder der Bänderriss beim Joggen?
In einer Standard-Police ist das in der Unfallversicherung nicht mitversichert, da ja keine Einwirkung von außen auf den Körper vorliegt und zudem die verursachende Bewegung willensgesteuert war. Der Kunde sollte daher vor Abschluss eines Vertrags gezielt den Makler oder Vertreter darauf ansprechen, ob auch eine vorübergehende oder dauerhafte Invalidität nach einer Eigenbewegung versichert ist.
Ebenfalls sehr wichtig ist der Verzicht auf einen Mitwirkungsanteil bei Vorschäden. Wenn nach einem Unfall bleibende Schäden entstehen, hat der Versicherer das Recht, wenn es bei einem betroffenen Körperteil bereits einen Vorschaden gab, diesen auf die Versicherungsleistung anzurechnen. Die Versicherung prüft also, ob im Fall einer eingetretenen Invalidität bereits ein Vorschaden bestand. Verletzt sich beispielsweise ein Radfahrer durch einen Sturz das Knie und es wird festgestellt, dass dieses bereits durch eine Arthrose geschädigt war, so könnte der Mitwirkungsanteil der Arthrose mit 50 Prozent berechnet werden. Entsprechend würde die eigentlich zu zahlende Leistung um die Hälfte gekürzt werden.
In den vergangenen Jahren hatten mehrfach Versicherte gegen diese für sie unvorteilhafte Regelung geklagt. Sie unterlagen aber fast durchweg. Es ist daher sinnvoll, einen Tarif mit Verzicht auf einen Mitwirkungsanteil bei Vorschäden zu wählen oder wenigstens einen Tarif, der erst ab einem Mitwirkungsanteil von 75 Prozent Leistungen kürzt.
Sind Angebote ohne Gesundheitsfragen sinnvoll?
Für Menschen mit erheblichen Vorerkrankungen sind Tarife ohne Gesundheitsfragen sinnvoll. Ansonsten müssten sie diverse Fragen zu ihren Vorerkrankungen beantworten. Bei einigen Versicherern ist hier schon ein kleiner Fragenkatalog entstanden. Das kann für den Kunden sehr aufwendig werden, da er oft Unterlagen von verschiedenen Ärzten anfordern oder sogar aktuelle Untersuchungsergebnisse vorlegen muss. Während vor einigen Jahren Tarife ohne Gesundheitsfragen mit insgesamt eher wenig vorteilhaften Bedingungen angeboten wurden, so hat sich in den letzten Jahren das Angebot verbessert.
Beispielsweise bieten die VHV, die DEVK und die Haftpflichtkasse UVs ohne Gesundheitsfragen an. Allerdings ist mit den Angeboten zum Teil kein Verzicht auf die Anrechnung von Vorschäden verbunden. Experten nennen dies eine nachgelagerte Gesundheitsprüfung. Daher empfehlen sich gerade für Menschen mit Vorerkrankungen Tarife mit Verzicht auf die Anrechnung.
Hat Corona die Bedeutung der Unfallversicherung erhöht?
Corona erhöhte vor allem im ersten Pandemiejahr die Relevanz der privaten Unfallversicherung. Bis Juni 2021 leistete die gesetzliche Unfallversicherung (GUV) nur bei Unfällen im Homeoffice, wenn diese im Zusammenhang mit der Tätigkeit standen. Aber der Gang in die Küche, um sich etwas zu trinken zu holen, oder zur Toilette war schon nicht mehr versichert. Da seit dem Ausbruch der Pandemie in Deutschland zunehmend zu Hause gearbeitet wurde, war für viele Arbeitnehmer der Versicherungsschutz nicht mehr ausreichend. Dieser wurde im Juni 2021 erweitert, sodass nun auch der Weg zur Toilette oder in die Küche abgedeckt ist.
Generell ist nicht garantiert, dass die Leistungen der GUV auch in Zukunft auf dem jetzigen Niveau bleiben. So fordern Arbeitgeberverbände, Unfälle auf dem Weg zur Arbeit wieder aus dem Leistungskatalog der GUV herauszunehmen und Berufskrankheiten stärker von allgemeinen Krankheitsrisiken abzugrenzen. Eine solche Reform wäre nicht sozial, aber da nur die Arbeitgeber in die GUV einzahlen, haben sie hier ein besonderes Mitspracherecht.
Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr - Vor- oder Nachteil für die Kunden?
In den vergangenen Jahren haben viele Versicherer stark für Unfallpolicen mit Beitragsrückgewähr geworben. Diese versprechen den Kunden, dass am Ende der Laufzeit ein Teil der eingezahlten Beiträge, inklusive Zinsen und eventueller Überschüsse, an den Versicherungsnehmer zurückgezahlt wird. Allerdings wird bei der UV mit Beitragsrückgewähr nur der Teil der Beiträge zurückgezahlt, der vom Versicherer angelegt und verzinst wird. Der andere Teil wird dagegen nur für den Versicherungsschutz eingesetzt und somit nicht dem Kunden erstattet.
Im Prinzip handelt es sich also um eine Unfallversicherung mit angehängtem Sparvertrag. Dabei ist die Verzinsung meist nicht sehr attraktiv. Im Durchschnitt muss man für eine UV mit Beitragsrückgewähr eine vier- bis fünffach höhere Prämie zahlen als für eine normale UV mit gleicher Versicherungssumme. Außerdem haben Policen mit Beitragsrückgewähr meist lange Laufzeiten von mindestens 20 Jahren. Wer vor Ende der Laufzeit kündigt, erleidet hohe Verluste. Da zugleich die Verzinsung des Sparanteils in den letzten Jahren aufgrund der Entwicklung am Kapitalmarkt gesunken ist, haben trotzdem viele Kunden ihre Policen mit Beitragsrückgewähr gekündigt. Insgesamt ist diese Form der Unfallversicherung kaum zu empfehlen.
Haben sich die Leistungen der privaten UV verbessert?
In den vergangenen Jahren haben viele Versicherer einige zusätzliche Leistungen in ihre Tarife aufgenommen. Beispielsweise sind auch Infektionen bei den meisten Anbietern versichert. Invalidität oder Todesfall sind bei Infektionen wie Malaria oder Tetanus bereits durch die allgemeinen Versicherungsbedingungen gedeckt. Einige Versicherer leisten aber auch bei Impfschäden, zum Teil einschließlich einer Corona-Schutzimpfung.
Mitversichert sind meist Vergiftungen, beispielsweise durch Gase. Bei verschiedenen Anbietern sind nun auch Lebensmittelvergiftungen mitversichert. Diese Leistung erweitert gleichfalls den klassischen Unfallbegriff erheblich und war in der Vergangenheit oft nicht abgesichert.
Auch Unfälle nach einem Schlaganfall oder Herzinfarkt sind in guten Tarifen mitversichert. Früher waren diese meist aus dem Leistungskatalog ausgeschlossen, was zwar dem Unfallbegriff entsprach, aber bei vielen Versicherten für absolutes Unverständnis sorgte.
Großzügiger sind verschiedene Versicherer auch bei den Promillegrenzen bei einem Auto- oder Zweiradunfall. Einzelne Versicherer legen hier die Messlatte erstaunlich hoch, bis zu 1,7 Promille, was nicht ganz unumstritten ist. Einige wenige Versicherer halten sich aber weiter an null Promille.
Nicht für jeden Fall geeignet
Insgesamt haben sich die Leistungen der privaten Unfallversicherung in den vergangenen Jahren verbessert. Oft sind Leistungen jetzt eingeschlossen, die nicht vom klassischen Unfallbegriff erfasst sind. Allerdings sind die allermeisten Krankheiten nach wie vor durch die UV nicht mitversichert. Einen wesentlich umfassenderen Schutz bietet daher die private Berufsunfähigkeitsversicherung. Wer jedoch aufgrund von Vorerkrankungen, eines risikoreichen Berufs oder Hobbys hier nicht oder nur mit Ausschlüssen respektive sehr hohen Beiträgen versichert werden kann, für den ist die UV eine Alternative.
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