Steuer: Abschreibungen bei AIFs?
Sie fragen, wir antworten! Die Redaktion von Euro am Sonntag beantwortet Leseranfragen zu Finanz- und Versicherungsthemen.
von Stefan Rullkötter, Euro am Sonntag
Im Artikel "Neue Regeln, neue Projekte" in €uro am Sonntag 4/2016 beschreiben Sie Alternative Investmentfonds (AIFs) als Alternative zu Geschlossenen Fonds. Können auch hier steuerliche Abschreibungen vorgenommen werden?
€uro am Sonntag: Die von Ihnen erwähnten anfänglichen Abschreibungsmöglichkeiten bei Immobilienbeteiligungen (Geschlossene Fonds, seit Mitte 2013 AIFs) gibt es schon seit 2005 nicht mehr. Ein anderer Steuervorteil bleibt indes bestehen: Wird eine Immobilie länger als zehn Jahre im Fondsbestand gehalten, ist ein Verkaufsgewinn für Investoren - wie bei einer Direktanlage - steuerfrei. Zudem gilt: Ausschüttungen von Alternativen Investmentfonds unterliegen der Abgeltungsteuer, wenn sie vermögensverwaltend sind. Bei Immo- und Flugzeugbeteiligungen können aus steuerlicher Sicht auch Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung vorliegen.
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