Leben im Wohnmobil: Was Dauercamper beachten müssen
Will man dauerhaft auf dem Campingplatz wohnen, gibt es einige Dinge zu beachten. Unter bestimmten Voraussetzungen können Dauercamper den Campingplatz sogar als ihren Erstwohnsitz anmelden.
Steigende Besucherzahlen auf Campingplätzen
Camping liegt voll im Trend. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, durften sich Campingplatzbesitzer schon vor der Pandemie über stetig wachsende Besucherzahlen freuen. So stieg die Zahl der Übernachtungen auf Campingplätzen in 2019 auf insgesamt 35,8 Millionen an.
Doch hat die Corona-Krise die Camping-Industrie noch einmal zusätzlich befeuert: Wie Statista-Daten zeigen, hat sich der Bestand an Wohnmobilen 2022 auf rund 767.325 Fahrzeuge erhöht.
Definition Dauercamping
Doch gibt es in Deutschland auch einige Camping-Begeisterte, für die der Campingplatz mehr als nur ein beliebtes Feriendomizil geworden ist: Die sogenannten Dauercamper leben das ganze Jahr über in einem Wohnwagen. In aller Regel werden die Dauercamping-Verträge auf mindestens ein Jahr festgelegt, es soll aber nach den Rechtsexperten des Magazins Gaius Legal auch Vereinbarungen geben, aus denen mehrjährige Mietverhältnisse hervorgehen. Abgaben für Strom, Wasser, Abwasser oder Internet sind abgesehen von der Platzmiete je nach Ort und Campingplatz zusätzlich zu entrichten. Meist sind diese Dienstleistungen aber bereits in der Jahrespacht enthalten, schreibt Camper-Guide.
Arten von Dauercamping
Dabei gibt es unterschiedliche Arten von Dauercampern: So haben viele Dauercamper einen Wohnwagen, der ausschließlich als Unterkunft dient. Meist ist dieser nicht mehr fahrtüchtig, geschweige denn zulässig im Straßenverkehr. Mit einigen Erweiterungen, Überbauten und Zäunen gestalten sich die Wohnmobil-Besitzer ihre feste Bleibe auf dem Campingplatz.
Weniger gebunden sind die sogenannten Dauer-Reisecamper. Das Wohnmobil der mobilen Camper ist in der Regel noch fahrtüchtig; trotzdem mieten die Besitzer des Wohnwagens einen festen Stellplatz für einen längeren Zeitraum.
Erstwohnsitz Campingplatz: Gemeinde muss Bebauungsplan vorlegen
Nun stellen sich viele Camper die Frage, ob es in Deutschland auch möglich ist, den Campingplatz als seinen Erstwohnsitz anzugeben. Denn lange verhinderte die sogenannte Baunutzungsverordnung (BauNVO) die Anmeldung der Campingplätze als hauptsächlichen Wohnsitz, wie Focus berichtet. Nach Definition (§ 10 BauNVO) galten Campingplätze nämlich als sogenannte Sondergebiete, also Erholungsgebiete, in denen man nur Urlaub machen, aber nicht dauerhaft wohnen darf.
Doch das hat sich 2018 geändert. Seit diesem Jahr können Dauercamper den Campingplatz unter bestimmten Umständen auch als Erstwohnsitz anmelden und die Wohnnutzung des Erholungsgebietes beantragen. Dafür muss allerdings die Gemeinde aktiv werden - ein korrekter Bebauungsplan muss nach § 12 im Baugesetzbuch (BauGB) für das Gebiet des Campingplatzes vorgelegt werden, erklären die Experten von umziehen.de im Auftrag der Deutschen Post.
Bundesmeldegesetz: Wohnwagen muss Hauptwohnung sein
Nach §20 im Bundesmeldegesetz (BMG) wird in den meisten Fällen auch ein Wohnwagen als Hauptwohnsitz akzeptiert. Das gilt allerdings nur, wenn der Wohnwagen nicht oder nur gelegentlich fortbewegt wird. Wechselt der Standort des Wohnmobils zu oft den Platz oder bewegt man sich häufig zwischen verschiedenen Orten, entfällt das Recht auf die Beantragung des Wohnwagens als Hauptwohnsitz. Wichtig ist nach dem BMG dabei insbesondere, dass das Wohnmobil auch wirklich die Hauptwohnung des Campers darstellt, also den Wohnort, an dem er sich am meisten aufhält.
Campingplatz muss Beantragung des Erstwohnsitzes zustimmen
Auch hängt die Möglichkeit der Beantragung vor allem von den individuellen Bedingungen des Campingplatzes ab. So muss der Campingplatz sogenannte Dauerstellplätze anbieten und den langen Aufenthalt der Dauercamper bewilligen. Weiterhin hat der Campingplatz-Besitzer der Anmeldung seines Platzes als Erstwohnsitz zuzustimmen, schreibt Focus. Gute Chancen auf eine Zulassung haben Dauercamper laut umziehen.de vor allem, wenn sich der Campingplatz in unmittelbarer Nähe zu einem Wohngebiet oder einem sogenannten Mischgebiet befindet.
Rechte und Pflichten der Dauercamper
Doch haben sich die Dauercamper an gewisse Regeln zu halten, wenn sie für einen längeren Zeitraum auf einem Campingplatz bleiben wollen. So herrscht auf jedem Campingplatz eine Platzordnung, die allgemeine Vorschriften wie die Nachtruhe, die Leinenpflicht für Haustiere oder die Benutzung der Sanitäranlagen regelt.
Der Platzmieter hat sich nicht nur an die Platzordnung, sondern auch an die Vorschriften aus dem Mietvertrag zu halten, sowie an die geltenden Gesetze des entsprechenden Bundeslandes. Beispielsweise ist eine private Nutztierhaltung (Hühnerzucht) auf dem Campingplatz nach dem Outdoor&Camping Magazin nicht möglich. Auch dürfen Wohnmobil-Besitzer abgesehen von Vor- oder Beizelten nur Zäune oder Hecken aufstellen, wenn es die Platzordnung erlaubt.
Weitere Pflichten wie die Instandhaltung des Rasens und die vorschriftsmäßige Entsorgung des Abfalls kommen in der Regel ebenfalls auf den Mieter zu, heißt es im Camping-Magazin. Auch haftet der Dauercamper meist für selbst verursachte Schäden. Beantragt der Camper seinen Erstwohnsitz auf dem Campingplatz, hat er auch die monatlichen Rundfunkgebühren zu entrichten.
Pauline Breitner / Redaktion finanzen.net
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