Digitaler Nachlass: Wie werden Kryptowährungen wie Bitcoin und Ether vererbt?
Der digitale Nachlass ist ein umstrittenes, jedoch auch ein äußerst wichtiges Thema. Vor allem für Investoren von Kryptowährungen ist es wichtig, vorab Maßnahmen zu treffen, um das digitale Vermögen auch nach dem Ableben zu sichern. Wie werden Kryptowährungen wie Bitcoin und Ethereum also erbrechtlich behandelt?
Werte in diesem Artikel
• Erben sollten von Kryptowährungen in Kenntnis gesetzt werden
• Der Private-Key ist der Schlüssel
• Art des Wallets und Zugangscode am besten genau vermerken
Das digitale Erbe umfasst eine Vielzahl von Rechtspositionen eines verstorbenen Internetnutzers, insbesondere dessen Vertragsbeziehungen zu Host-, Access- oder E-Mail-Providern sowie zu Anbietern Sozialer Netzwerke oder virtueller Konten. Auch Eigentumsrechte des Verstorbenen an Hardware, Nutzungsrechte an der Software, Urheberrechte und Rechte an hinterlegten Bildern, Foreneinträgen und Blogs gehören dazu.
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Mitte Juli 2018 verkündete der Bundesgerichtshof (BGH), dass die Meta-Tochter Facebook den Erben eines verstorbenen Facebook-Nutzers den vollen Zugang zum Konto gestatten muss. Hierbei muss das Soziale Netzwerk auch den Zugang zu den vollständigen Chatverläufen des Verstorbenen gewähren. Die Debatte um den Nachlass von Facebook-Konten hatte bereits Jahre angedauert, da es zunächst eine Sperre unter Verweis auf das Fernmeldegeheimnis gab. In erster Linie sind vom BGH-Urteil auch Host-Provider wie E-Mail- oder Cloud-Anbieter betroffen, aber wie sieht es mit Kryptowährungen wie Bitcoin und Ether aus? Wie werden die digitalen Coins erbrechtlich behandelt?
Erben von Kryptowährungen in Kenntnis setzen
Zunächst ist es wichtig, Angehörige schon vorab über den Besitz von digitalen Währungen, sowie die Zugangsdaten zu diesen, zu informieren. Zudem ist es auch hilfreich zu erklären, wofür digitale Währungen verwendet werden können und wer im Todesfall Hilfestellung leisten könnte. Außerdem ist es essentiell, eine dauerhafte Lagerung der digitalen Währungen sicherzustellen.
Das digitale Geld richtig sichern
Bitcoin und andere Kryptowährungen befinden sich auf einer Blockchain. Die Blockchain ist aber im Gegenteil zu den Daten bei Facebook nicht zentral auf einem Server, sondern dezentral auf allen Rechnern, die einem Blockchain-Netzwerk angehören, gespeichert. Die Dezentralität lässt somit nicht zu, dass die Entscheidung des BGH auf die digitale Währung selbst übertragen werden kann.
Jedoch ist ein Bitcoin-Besitzer auch im "Besitz" eines Private-Keys. Dieser ist notwendig, um auf die digitale Währung zugreifen zu können. Ein Private-Key wird im sogenannten Wallet aufbewahrt, das zum Nachverfolgen des Eigentums und zum Empfangen und Ausgeben von Kryptowährungen verwendet wird. Es gibt einige verschiedene Wallet-Arten: zum Beispiel das Paper-Wallet, ein Wallet, das als Software auf den Computer geladen wird und das Online-Wallet.
Das Paper-Wallet ist die analoge Form der Dokumentation der Zugangsdaten. Hier wird der Private-Key lediglich auf ein Stück Papier notiert. Im Gegensatz dazu kann der Zugangscode auch auf einer Software auf der Festplatte des Computers gespeichert werden oder mittels eines Online-Wallets, das auch von Kryptobörsen angeboten wird, verwaltet werden. Bei einem Online-Wallet wird der Private-Key auf dem Server des jeweiligen Anbieters gesichert und ähnelt dementsprechend der Datensicherung von Facebook. Indem man sich auf der jeweiligen Website anmeldet, kann man alle Daten abrufen. Können also digitale Währungen wie Bitcoin & Co. überhaupt vererbt werden, wenn sie nicht von dem Urteil des BGH betroffen sind?
Der Private-Key ist der Schlüssel
Generell können beispielsweise Bitcoin oder Ether nicht vererbt werden, da eine Dezentralität der Daten vorliegt. Jedoch ist der Private-Key grundsätzlich vererbbar. Hier ist lediglich zu beachten, in welcher Form dieser gesichert wurde. Wird ein Private-Key auf einem Datenträger (beispielsweise Papier oder Festplatte) gesichert, ist dieser ohnehin regelmäßig im Eigentum des Erblassers und wird automatisch an den Erben übertragen. Wenn der Zugangscode jedoch in einem Online-Wallet, sprich auf einem externen Server, aufbewahrt wird, können Erben Ansprüche auf die Herausgabe der Daten geltend machen. Da der Erblasser einen Vertrag mit dem Anbieter des Online-Wallets geschlossen hat, kann der Erbe grundsätzlich die Rechte aus dem Vertrag wahrnehmen (gem. Universalsukzession). Wird die Kryptowährung zum Beispiel von einer Kryptobörse verwahrt, können Angehörige eines Verstorbenen mit dieser in Kontakt treten und nach Vorlage der nötigen Dokumente, wie unter anderem der Sterbeurkunde, die Kontrolle über das Konto des Verstorbenen erhalten.
Somit ist es wichtig, den Private-Key langfristig zu sichern und den Erben bereits zuvor darüber in Kenntnis zu setzen, dass es ein digitales Vermögen gibt und wo der Private-Key gesichert wurde. Am einfachsten ist es, die Art des Wallets und den Zugangscode, zum Beispiel als Teil der Nachlassverwaltung, genau zu vermerken, sodass die Hinterbliebenen das Wallet auch öffnen können.
Redaktion finanzen.net
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