Kryptowährungen: Südkorea will geschenkte Token besteuern
Das südkoreanische Wirtschafts- und Finanzministerium verstärkt seine Bemühungen in Sachen Krypto-Regulierung. Ab 2025 sollen Krypto-Gewinne versteuert werden, geerbte oder verschenkte Token sollen unter die Schenkungs- und Erbschaftssteuer fallen.
Werte in diesem Artikel
• Die unentgeltliche Übertragung von Token fällt künftig unter die Schenkungssteuer
• Der Einzelfall entscheidet über die Besteuerung
• Besteuerung von Veräußerungsgewinnen ab 2025
Laut eines Berichts des südkoreanischen Senders Yonhap News TV will das südkoreanische Finanzministerium zukünftig Krypto-Airdrops und die Schenkung Blockchain basierter Token besteuern.
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Anwendung der Steuerpflicht auf digitale Transaktionen
Eine schenkungssteuerpflichtige Person müsse künftig spätestens Ende des dritten Monats nach der Schenkung eine Schenkungssteuer-Erklärung einreichen. Die Höhe der Schenkungssteuer werde zwischen 10 und 50 Prozent liegen, zitiert der Sender Beamte des Finanzministeriums.
Ob eine Übertragung von Token unter die Schenkungssteuer fällt, werde im Einzelfall geprüft. Nach dem Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz gilt die Übertragung von Vermögen als Schenkung und ist somit steuerpflichtig.
Wie Coindesk berichtet, kündigte die südkoreanische Regierung bereits im letzten September eine Besteuerung geerbter Token an. Dies wurde auch in einer jüngst gestellten Regierungsanfrage bestätigt. Auch die unentgeltliche Übertragung digitaler Assets von einer Person auf eine andere falle künftig unter die Schenkungssteuer.
Unentgeltliche Transaktionen digitaler Assets
Airdrops, also die Zuteilung neuer Token an die Halter einer Kryptowährung, könnten ebenfalls unter die Besteuerung fallen. Krypto-Börsen nutzen Airdrops etwa als Investitionsanreize für ihre Investoren. Laut Interpretation des Finanzministerium handele es sich dabei aber unter bestimmten Umständen um eine digitale Vermögensübertragung mit wirtschaftlichem Wert.
"Ob eine konkrete virtuelle Vermögenstransaktion der Schenkungsteuer unterliegt oder nicht, ist unter Berücksichtigung der Transaktionssituation zu bestimmen, etwa ob es sich um eine Gegenleistung handelt oder ob tatsächliches Eigentum und Gewinne übertragen werden", hieß es vonseiten des Ministeriums.
Weitere Beispiele für die kostenlose Übertragung digitaler Vermögenswerte sind etwa Hard Forks, also die Transaktion von Token über neu generierte Blockchains, oder die Einlage digitaler Vermögenswerte auf Blockchains. Auch diese könnten unter die Besteuerung fallen.
Steuerreformplan auf 2025 verschoben
Wie CoinDesk berichtet, wird die 20-prozentige Besteuerung von Transaktionsgewinnen mit Bitcoin, Ethereum und Co. vorerst auf 2025 verschoben, dies schließe auch die "Übertragung oder den Verleih von virtuellen Vermögenswerten" ein.
Kritik üben Blockchain-Befürworter an der möglichen Benachteiligung von Kleinanlegern im Krypto-Sektor: Denn die im südkoreanischen Steuerreformplan vorgesehene Schwelle für die Besteuerung von Kapitalgewinnen liege deutlich unter der für Aktiengewinne.
Redaktion finanzen.net
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