Sammelklagen gegen Krypto-Börse Coinbase
Coinbase, eine der größten Krypto-Börsen der Welt, ist offenbar nicht ganz lupenrein. Dem Unternehmen sind zwei Sammelklagen ins Haus geflattert - wegen Insiderhandels und Verstoß gegen ein kalifornisches Gesetz.
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Im Dezember des vergangenen Jahres gab Coinbase bekannt, dass Nutzer in Zukunft auch bei ihnen mit Bitcoin Cash handeln könnten. Wenige Stunden davor stieg der Kurs von Bitcoin Cash kurzfristig stark an, was darauf hindeuten könnte, dass jemand geplaudert hat. Mit den nicht-öffentlichen Informationen, von denen Mitarbeiter und andere Interne profitiert haben, wurden viele Investoren geschädigt.
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Insiderhandel bei Coinbase?
Coinbase gab daraufhin als Statement ab, dem Verdacht des Insiderhandels nachzugehen. Falls ein Verantwortlicher gefunden werden würde, werde die Geschäftsbeziehung sofort beendet. Die Aussage allein reicht einigen Betroffen augenscheinlich aber nicht, denn nun erreichte das Unternehmen eine Sammelklage von Jeffery Berk, einem Nutzer der Plattform, aufgrund erfolgten Insiderhandels. Laut Anklageschrift in der Berk für alle Geschädigten auftritt, habe Coinbase zwischen dem 19. und 21. Dezember 2017 die Preise durch gezielte Informationsweitergabe künstlich beeinflusst.
Gesetzesverstoß bei Coinbase?
Aber damit nicht genug, denn dies ist nicht die einzige Klage, wegen der Coinbase nun am Pranger steht. Die Coinbase-Nutzer Timothy G. Faasse und Jeffrey Hanse, die stellvertretend für angeblich mehrere tausend Geschädigte einstehen, werfen dem Unternehmen außerdem vor, gegen das Gesetz zum nicht beanspruchten Eigentum des Staates Kalifornien verstoßen zu haben.
Hier kam es zu Ungereimtheiten bei der Transaktion von Kryptowährungen. Bei Coinbase ist es möglich, Überweisungen von Kryptowährung nicht nur an registrierte Nutzer, die über eine Krypto-Wallet verfügen, zu verschicken, sondern auch per E-Mail an nicht-registrierte Nutzer. Bei Überweisung an bei Coinbase agierende Nutzer wird der Kryptobetrag direkt in deren Wallet gutgeschrieben. Bei Überweisung per E-Mail wird lediglich ein Link geschickt, über den die erworbenen Coins beansprucht werden können, sobald man sich einen Coinbase-Account angelegt hat.
Coinbase zieht unbeanspruchte Kryptowährung ein
Beiden Klägern wurden im Spätjahr 2013 Bitcoins gesendet. Im Februar dieses Jahres erinnerte sie der Sender der unbeanspruchten Bitcoins daran. Der E-Mail-Link war aber mittlerweile abgelaufen und somit nicht mehr zu erreichen. Die gesendeten Bitcoins wurden dem jeweiligen Sender jedoch aus seiner Wallet abgezogen, die Kryptowährung hat Coinbase nun für sich selbst beansprucht.
In der Klageschrift wird die Tatsache folgendermaßen umschrieben: "Stellen Sie sich vor, sie schreiben einem Freund einen Scheck. Die Bank zieht das Geld von Ihnen ein, aber ihr Freund löst den Scheck niemals ein. Darf die Bank das Geld behalten? Das Gesetz verneint dies eindeutig. Aber das ist genau das, was mit Kryptowährungen passiert ist, die über Coinbase.com versandt wurden." Die Kläger bemängeln außerdem, dass Coinbase den Nutzern keine einzige weitere Mail schickt, um ihnen mitzuteilen, dass sie unbeanspruchte Kryptowährung haben.
Nach geltendem Gesetz in Kalifornien verfällt der Anspruch auf Eigentum, wenn der rechtmäßige Besitzer eine gewisse Zeitspanne lang keine Aktivität bei dem haltenden Unternehmen zeigt. Dieser geht jedoch nicht auf das haltende Unternehmen, sondern auf den Staat Kalifornien über. Coinbase verärgert mit dieser Handhabung demnach nicht nur seine Nutzer, sondern bricht damit offenbar auch ein geltendes Gesetz.
Angesichts der großen Konkurrenz von Krypto-Börsen dürfte Coinbase wohlüberlegt mit den Vorwürfen umgehen, wenn sie weiterhin auf dem gewinnbringenden Kryptomarkt mitmischen will.
Theresa Rauffmann / Redaktion finanzen.net
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