EZB-Direktor Mersch: 2017 mehr Anträge auf Bargeld-Einschränkungen
Die Europäische Zentralbank (EZB) hat nach den Worten ihres für Zahlungsverkehr zuständigen Direktors Yves Mersch im vergangenen Jahr ungewöhnlich viele Anträge von Mitgliedstaaten auf Einschränkungen der Bargeldnutzung erhalten.
Beim Bargeldsymposium der Deutschen Bundesbank in Frankfurt wies Mersch darauf hin, dass die EZB verpflichtet sei, den Status von Banknoten als gesetzliches Zahlungsmittel zu verteidigen.
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Plus500: Beachten Sie bitte die Hinweise5 zu dieser Werbung."Im vergangenen Jahr allein haben fünf Mitgliedstaaten die EZB zu Maßnahmen konsultiert, die die Verwendung von Bargeld begrenzen. Dies ist ein sprunghafter Anstieg zur Zahl vergleichbarer Konsultationen in den Vorjahren", sagte Mersch. Dabei handelte es sich um Zypern, Bulgarien, Belgien, Portugal und Dänemark.
Laut Mersch folgt die EZB bei derartigen Anträgen dem Grundsatz, dass diese einen legitimen Zweck verfolgen und zu dessen Erreichung verhältnismäßig, also geeignet, erforderlich und angemessen sein müssen. Eignung bedeute in diesem Fall, dass die von einem Gesetzgeber anvisierten Maßnahmen ihr Ziel auch tatsächlich erreichen können, dass sie also wirksam und effektiv seien.
"Auf der Grundlage dieser Doktrin wurden insbesondere die Bekämpfung von Geldwäsche, Terrorfinanzierung und Steuerhinterziehung als legitime Zwecke von der EZB anerkannt. Die von den Mitgliedstaaten geplanten diesbezüglichen und verhältnismäßigen Maßnahmen wurden nicht kritisiert", sagte Mersch.
2017 allerdings habe es Anträge gegeben, die nicht geeignet gewesen seien, ihr behauptetes Ziel zu erreichen. So habe ein Land als Ziel die Unterbindung von Steuerhinterziehung angegeben, obwohl sie die Verwendung von Bargeld bei nicht-steuerpflichtigen Transaktionen verbieten wollte.
"Auch stellte sich uns als Hintergrund einer Konsultation zu einer sehr niedrigen vorgeschlagenen Bargeldgrenze in einem Land erstmals die Frage: Wird die Eigenschaft einer Banknote als gesetzliches Zahlungsmittel unterlaufen, wenn eine Stückelung, also der Nennwert einer ausgegebenen Banknote, durch eine Bargeldbeschränkung gar nicht mehr für Transaktionen verwendet werden kann?", sagte Mersch. Faktisch wäre das der Abschaffung dieser Stückelung gleichgekommen. Darüber könne aber nur der EZB-Rat entscheiden.
In einem weiteren Fall habe ein Land eine Zahlungsgebühr für die Nutzung von Bargeld einführen wolle. Das habe die EZB abgelehnt.
Laut Mersch ermöglicht Bargeld als Transaktionsmedium in vielen Fällen erst die Wahrnehmung vieler Grundrechte. Bargeld gewähre Privatsphäre und sichere damit Grundrechte wie das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, die Handlungsfreiheit und Meinungsfreiheit ab. "Der Bürger kann seine Grundrechte mit Bargeld ausüben, ohne dass der Staat oder Dritte darauf bezogene finanzielle Transaktionen sofort nachverfolgen können", sagte Mersch.
FRANKFURT (Dow Jones)
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