"TLAC und CO" - Augen auf bei Bankanleihen
Eher unbemerkt haben die G20 Staaten im November 2015 neue Bedingungen für sogenannte "Systemrelevante Banken" beschlossen.
Konkret geht es um das "zur Verlustabsorption vorzuhaltende Kapital", Total Loss Absorbing Capacity oder kurz TLAC. Parallel trat zum 1. Januar 2016 die von der EU beschlossenen "Bail in Bedingungen", Bank Recovery and Resolution Directive", kurz BRRD in Kraft. Diese beziehen sich auf alle von der EZB direkt beaufsichtigten Banken in Europa.
Was bedeutet das konkret?
Nach dem Kollaps der US-Investmentbank Lehmann mussten mehrere Banken mit Staatshilfe gerettet werden. Dies ging jedoch nicht zu Lasten jener Anleger, die einer Bank mit riskanter Geschäftspolitik, schlechterem Management oder geringer Bonität, Kapital in Form von Anleihen oder Inhaberschuldverschreibungen zur Verfügung gestellt haben und hiefür einen deutlich höheren Zins erhielten. Vielmehr wurden die Kosten der Rettung einer solchen Bank solidarisch auf die Allgemeinheit der Steuerzahler verteilt.Dieses Ungleichgewicht wollen die Gesetzgeber nun mit den neuen Richtlinien ausgleichen. Doch was sich zunächst gut anhört enthält jedoch einige Tücken, die insbesondere für Anleger mit strengen Anlageregeln zu beachten sind.
Zentrales Element der Richtlinien ist, dass Fremdkapital im Bedarfsfall in haftendes Eigenkapital umgewandelt werden kann, um Verluste eigenständig decken zu können. Ausgenommen sind nur wenige Assets, wie zum Beispiel Pfandbriefe oder durch einen Einlagensicherheitsfonds besicherte Einlagen.
In Deutschland tritt das "Abwicklungsmechanismusgesetz" am 1. Januar nächsten Jahres für alle Banken in Kraft. Besitzer von Anleihen und Verbindlichkeiten werden ab diesem Zeitpunkt in einem Krisenfall kaskadenförmig am Kapitalausfall beteiligt. Durch ein automatisches "Bail in" werden Anleihen, die bisher als nicht nachrangig eingestuft wurden im Insolvenzfall zu nachrangigen Anleihen.
Anleger, die in sogenannte Co-Co Bonds oder Pflichtwandelanleihen investieren, sind sich des Risikos bewusst, dass ihre Anleihe im Krisenfall zu haftendem Eigenkapital wird und sie erhalten dementsprechend eine höhere Verzinsung.
Dagegen könnten Gläubiger vorrangiger Anleihen, wie zum Beispiel von Inhaberschuldverschreibungen, benachteiligt werden, da die Regelungen auch für bereits emittierte langfristige Schuldtitel gelten, das neue Rangverhältnis aber weder im Emissions- noch im aktuellen Marktpreis berücksichtigt ist. Das mögliche höhere Risiko wird damit noch nicht eingepreist oder durch einen Renditeaufschlag abgegolten.
Eine Überprüfung der Depots ist somit angeraten.
Investoren mit strengen Anlagerichtlinie werden sich vermehrt von Bankanleihen trennen, andere einen Risikoaufschlag verlangen. Beides hat Einfluss auf die Kurse dieser Papiere.Von Ralph Rickassel, PMP Vermögensmanagement in Düsseldorf, eine Niederlassung der Donner & Reuschel Lux S.A.
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