Vermögensverwalter-Kolumne

Inflationsgeschützte Anleihen: Vermögenserhalt gibt’s nicht zum Nulltarif

30.04.12 11:23 Uhr

Inflationsgeschützte Anleihen: Vermögenserhalt gibt’s nicht zum Nulltarif | finanzen.net

Spätestens an der Tankstelle und an der Stromrechnung merken wir es.

Der Lebensunterhalt wird teurer. Um 2,3 Prozent lag der Harmonisierte Verbraucherpreisindex (HVPI) für Deutschland im März 2012 über dem Stand des Vorjahres. Sicherheitsorientierte Anleger bringt das in ein Dilemma. Denn die Renditen für Staatsanleihen bester Bonität liegen selbst bei langen Laufzeiten deutlich unter dieser Rate, das investierte Vermögen verliert also an Kaufkraft. Mit inflationsindexierten Anleihen – neudeutsch inflation-linked bonds genannt – können Anleger diesen Verlust mildern.

Von Jörg Horneber, Portfoliomanager der KSW Vermögensverwaltung AG, Nürnberg

Die Geldmenge wächst weiter

Die sparsame Hausfrau bleibt in Europa anscheinend doch ein regionales Phänomen, beschränkt auf Schwaben oder maximal auf Deutschland. Ob Spanien, Frankreich oder Holland – an der noch Anfang des Jahres beschworenen Haushaltsdisziplin zur Lösung der Eurokrise scheitern europaweit die Regierungen. So wird die Europäische Zentralbank wohl weiterhin die Banken mit Liquidität zu Zinsen nahe Null versorgen, damit diese wiederum die Anleihen schwächerer Staaten kaufen und so deren Zinsen künstlich niedrig halten. Zahlreiche Volkswirte gehen davon aus, dass diese Entwicklung in eine höhere Inflation in der Eurozone münden wird.

Wer die Kaufkraft seines Vermögens erhalten möchte, kann auf Aktien setzen – in der Hoffnung, dass die Preise für Unternehmensanteile mit der allgemeinen Teuerung steigen. Oder man geht auf Nummer sicher und kauft inflationsindexierte Anleihen.

Anleihebedingungen gründlich prüfen

Die sogenannten Linker schützen durch Koppelung an einen Verbraucherpreisindex den Investor vor Inflation. Zu unterscheiden sind zwei Modelle. Bei der Nominalwertvariante, vor allem bei Bundesanleihen zu finden, wird der Zinskupon bei Auflage des Wertpapiers festgelegt.

Der angegebene Zinssatz bezieht sich auf den jeweiligen Nennwert der Anleihe. Der wird jedoch regelmäßig dem zugrundeliegenden Inflationsindex angepasst. Dadurch verändern sich der Rückzahlungsbetrag und indirekt auch die effektive Zinszahlung. Hat sich der Nominalwert zum Beispiel durch die Änderung des Indexes von 1000 Euro auf 1023 Euro erhöht, wird der Nominalzins, z.B. 1,5 Prozent, statt auf den Ursprungswert auf diesen höheren Betrag ausgeschüttet.

Diverse Emissionen der Zinsvariante gibt es von einigen Bankhäusern. Dieses Modell spiegelt die Veränderungen im Verbraucherpreisindex nur in der Zinsausschüttung wider.

Kaufkraftversicherung kostet Rendite

Mit dem Kauf inflationsgeschützter Anleihen können sich Anleger also quasi gegen Kaufkraftverluste versichern. Doch wie jede Versicherung kostet dies eine gewisse Prämie. Wer derzeit zum Beispiel eine laufende Inflationsanleihe des Bundes mit Endfälligkeit 2016 (ISIN: DE000 103 05 00) kauft, zahlt dafür einen so hohen Kurs, dass die Rendite bei sonst unveränderten Parametern bei minus 1,06 Prozent läge. Bundesobligaten mit ähnlicher Laufzeit ohne Inflationsschutz bringen immerhin eine knapp positive Rendite.

Der Kauf der Inflations-Linker lohnt sich vor allem dann, wenn die Teuerung höher steigt als derzeit am Markt allgemein angenommen. Aber Vorsicht: Bei deflationärer Entwicklung kann der Nennwert der Anleihe auch sinken. In jedem Fall sollten Anleger die Anleihebedingungen sorgfältig studieren und gemeinsam mit ihrem Berater überlegen, ob diese Papiere zu ihren Finanzzielen und zur Vermögensstruktur insgesamt passen.

Immer mehr Privatanleger in Deutschland vertrauen bei ihrer Geldanlage auf bankenunabhängige Vermögensverwalter. Frei von Produkt- und Verkaufsinteressen können sie ihre Mandanten bestmöglich beraten. Mehr Informationen finden Sie unter www.vermoegensprofis.de.

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