adidas-Aktie tiefer: Gericht verbietet Werbung mit Klimazielen

Der Sportartikelhersteller adidas hat mit seiner Aussage "Bis 2050 werden wir klimaneutral sein" irreführend und unzulässig geworben.
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Das geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Nürnberg-Fürth hervor, die das Gericht veröffentlichte. Geklagt hatte die Deutsche Umwelthilfe. Sie hielt die inzwischen beseitigte Passage auf der adidas-Webseite für "Greenwashing".
adidas habe nicht ausreichend dargestellt, wie die Klimaneutralität erreicht werden sollte. Der erweckte Eindruck, dass dies allein durch die Reduzierung von Emissionen möglich sein könnte, sei falsch. Tatsächlich wolle das Unternehmen auch den Erwerb von Kompensationszertifikaten zum Erreichen der Ziele einsetzen.
adidas teilte mit, man wolle die Ziele bis zum Jahr 2050 zu 90 Prozent durch eigene CO2-Einsparmaßnahmen erreichen. Die bis 2030 gesetzten Ziele sollen sogar ausschließlich durch eigene Reduzierung erreicht werden. Durch das Urteil ergebe sich für das Unternehmen kein Handlungsbedarf. Die strittige Aussage sei bereits im August 2024 angepasst worden.
"Unsere Pläne und Ziele zur Emissionsreduktion bleiben durch das Urteil unverändert", sagte ein Unternehmenssprecher. Die Fortschritte seien bereits deutlich sichtbar: Seit 2022 sind die absoluten Emissionen einschließlich der Lieferkette um 20 Prozent gesunken.
Der Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe, Jürgen Resch, betonte: "adidas hat seine Kunden mit seinem Versprechen einer angeblichen Klimaneutralität getäuscht." Es sei davon auszugehen, dass das Ziel vor allem durch Kompensationsprojekte erreicht werden sollte. Resch bezeichnete dies als "modernen Ablasshandel".
Die adidas-Aktie notiert im XETRA-Handel zeitweise 1,47 Prozent im Minus bei 220,90 Euro.
/dm/DP/nas
NÜRNBERG/HERZOGENAURACH (dpa-AFX)
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