GRAMMER Aktiengesellschaft
Ursensollen
WKN: 589540 ISIN: DE0005895403
Eindeutige Kennung der Veranstaltung: 3e26c65e17edef11b53e00505696f23c
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden hiermit die Aktionär:innen* unserer Gesellschaft zu der am
Donnerstag, 22. Mai 2025, 10:00 Uhr (MESZ),
stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung
ein.
Die Hauptversammlung wird auf Grundlage von § 22 Abs. 5 der Satzung der GRAMMER AG in der Form einer virtuellen Hauptversammlung
ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten am Ort der Hauptversammlung abgehalten. Die gesamte Hauptversammlung
wird für ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre, die ihren Aktienbesitz nachgewiesen haben, bzw. deren Bevollmächtigte im passwortgeschützten
Internetservice ("GRAMMER-Aktionärsportal"), der über einen Link auf der Internetseite der GRAMMER AG unter
https://www.grammer.com/investor-relations/hauptversammlung/
zugänglich ist, live in Bild und Ton übertragen.
Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre erfolgt - durch die Aktionäre selbst oder durch Bevollmächtigte - ausschließlich im
Wege der elektronischen Briefwahl oder durch Erteilung von Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter.
Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes sind die Räumlichkeiten der GRAMMER AG in der Grammer-Allee 2, 92289
Ursensollen. Eine physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter) am Ort der Hauptversammlung ist ausgeschlossen. Weitere Einzelheiten und Informationen finden sich am
Ende der Einladung im Anschluss an die Tagesordnung.
* Aus Gründen der Sprachvereinfachung und der besseren Lesbarkeit wird im Folgenden die maskuline grammatikalische Form verwendet.
Sie schließt alle Geschlechter mit ein.
Tagesordnung
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der GRAMMER AG und des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten
Lageberichts für die GRAMMER AG und den Konzern, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a, 315a
HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024
Die genannten Unterlagen sind von der Einberufung der Hauptversammlung an über die Internetseite der GRAMMER AG unter
https://www.grammer.com/investor-relations/hauptversammlung/ |
zugänglich. Sie werden dort auch während der Hauptversammlung abrufbar sein.
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss nach § 172 Aktiengesetz (AktG)
gebilligt; der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Die Hauptversammlung hat zu diesem Tagesordnungspunkt 1 daher keinen
Beschluss zu fassen.
Der nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellte Jahresabschluss der GRAMMER AG zum 31. Dezember 2024 weist
einen Bilanzverlust aus. Daher enthält die Tagesordnung der diesjährigen ordentlichen Hauptversammlung keinen Gegenstand,
der eine Beschlussfassung der Hauptversammlung über die Verwendung des Bilanzgewinns vorsieht.
|
2. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2024
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den nachfolgend unter Ziffer 2.1 bis 2.3 genannten Mitgliedern des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2024 Entlastung zu erteilen:
|
2.1 |
Jurate Keblyte
|
2.2 |
Guoqiang Li (seit 1. April 2024)
|
2.3 |
Jens Öhlenschläger (Vorstandssprecher)
Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands entscheiden
zu lassen.
|
3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den nachfolgend unter Ziffer 3.1 bis 3.12 genannten Mitgliedern des Aufsichtsrats
für das Geschäftsjahr 2024 Entlastung zu erteilen:
|
3.1 |
Klaus Bauer
|
3.2 |
Andrea Elsner
|
3.3 |
Udo Fechtner (stv. Aufsichtsratsvorsitzender)
|
3.4 |
Dr.-Ing. Ping He
|
3.5 |
Martin Heiß
|
3.6 |
Peter Kern
|
3.7 |
Dr. Martin Kleinschmitt (Aufsichtsratsvorsitzender)
|
3.8 |
Dipl.-Ing. Jürgen Kostanjevec
|
3.9 |
Dipl.-Volkswirtin Dagmar Rehm
|
3.10 |
Gabriele Sons
|
3.11 |
Prof. Dr.-Ing. Birgit Vogel-Heuser
|
3.12 |
Antje Wagner
Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
entscheiden zu lassen.
|
4. |
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2025 sowie des Abschlussprüfers
für die etwaige prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts für das erste Halbjahr des
Geschäftsjahrs 2025 und sonstiger unterjähriger Finanzinformationen
Der Aufsichtsrat schlägt auf die Empfehlung seines Prüfungsausschusses vor, die
BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg,
zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2025 und als Abschlussprüfer für eine etwaige prüferische
Durchsicht des verkürzten Abschlusses und Zwischenlageberichts für das erste Halbjahr des Geschäftsjahrs 2025 sowie für eine
etwaige prüferische Durchsicht zusätzlicher unterjähriger Finanzinformationen im Sinne von § 115 Abs. 7 WpHG für das Geschäftsjahr
2025 zu wählen.
Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte gemäß Art. 16
Abs. 2 Unterabsatz 3 der EU-Verordnung 537/2014 ist und ihm keine Klausel der in Art. 16 Abs. 6 der EU-Verordnung 537/2014
genannten Art auferlegt wurde.
|
5. |
Beschlussfassung über die Wahl des Prüfers des Nachhaltigkeitsberichts für das Geschäftsjahr 2025
Die Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rats vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU)
Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung
von Unternehmen bedarf eines deutschen Umsetzungsgesetzes (CSRD-Umsetzungsgesetz). Zum Zeitpunkt der Verabschiedung der Beschlussvorschläge
der Verwaltung an die Hauptversammlung war ein CSRD-Umsetzungsgesetz noch nicht verabschiedet; es lag lediglich ein Gesetzesentwurf
(Regierungsentwurf vom 23. Juli 2024) vor. Die Wahl des Prüfers der Nachhaltigkeitsberichterstattung erfolgt daher vorsorglich
für den Fall, dass der deutsche Gesetzgeber in einem CSRD-Umsetzungsgesetz eine Wahl dieses Prüfers durch die Hauptversammlung
verlangt.
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines Prüfungsausschusses vor, die
BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg,
zum Prüfer des Nachhaltigkeitsberichts der Gesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2025 zu wählen.
Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte gemäß Art. 16
Abs. 2 Unterabsatz 3 der EU-Verordnung 537/2014 ist und ihm keine Klausel der in Art. 16 Abs. 6 der EU-Verordnung 537/2014
genannten Art auferlegt wurde.
|
6. |
Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts
Vorstand und Aufsichtsrat einer börsennotierten Gesellschaft haben gemäß § 162 AktG einen Vergütungsbericht über die Vergütung
der Organmitglieder im letzten Geschäftsjahr zu erstellen und der Hauptversammlung gemäß § 120a Abs. 4 AktG zur Billigung
vorzulegen.
Der Vergütungsbericht wurde gemäß § 162 Abs. 3 AktG durch den Abschlussprüfer daraufhin geprüft, ob die gesetzlich geforderten
Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG gemacht wurden. Der Vermerk über die Prüfung des Vergütungsberichts ist dem Vergütungsbericht
beigefügt.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr
2024 zu billigen.
Der nach § 162 AktG erstellte und geprüfte Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2024 ist gemäß § 124a Satz 1 Nr. 4 AktG
über die Internetseite der Gesellschaft unter:
https://www.grammer.com/investor-relations/hauptversammlung/ |
zugänglich. Ferner wird der Vergütungsbericht dort auch während der Hauptversammlung zugänglich sein.
|
7. |
Wahlen zum Aufsichtsrat
Die von der Hauptversammlung gewählten Mitglieder des Aufsichtsrats, Herr Dr. Martin Kleinschmitt, Herr Dipl.-Ing. Jürgen
Kostanjevec, Frau Dipl.-Volkswirtin Dagmar Rehm, Frau Gabriele Sons und Frau Prof. Dr.-Ing. Birgit Vogel-Heuser, hatten ihre
Ämter als Aufsichtsratsmitglieder mit Wirkung zum 31. März 2025 niedergelegt. Herr Dr. Markus Lauer, Frau Jian Shi, Frau Xiaolu
Tang, Herr Yiping Wang und Herr Sijun Zhang wurden mit Wirkung zum 1. April 2025 gerichtlich zu Aufsichtsratsmitgliedern der
Gesellschaft bestellt. An die Stelle der gerichtlichen Bestellung der vorgenannten Aufsichtsratsmitglieder soll nunmehr die
Wahl durch die Hauptversammlung treten.
Darüber hinaus endet die Amtszeit des von der Hauptversammlung gewählten Mitglieds des Aufsichtsrats, Herrn Dr.-Ing. Ping
He, mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung am 22. Mai 2025.
Insoweit soll der Hauptversammlung am 22. Mai 2025 die Wahl von sechs Aufsichtsratsmitgliedern vorgeschlagen werden.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich nach § 95 Satz 2, § 96 Abs. 1, § 101 Abs. 1 AktG, § 7 Abs. 1 Nr. 1 MitbestG und
§ 10 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft aus sechs Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseigner und sechs Arbeitnehmervertretern
zusammen.
Gemäß § 96 Abs. 2 Aktiengesetz muss der Aufsichtsrat sich zu mindestens 30 % aus Frauen und zu mindestens 30 % aus Männern
zusammensetzen. Der Gesamterfüllung nach § 96 Abs. 2 Satz 3 AktG wurde widersprochen. Gemäß § 96 Abs. 2 Satz 1 AktG müssen
mindestens vier der Mitglieder des Aufsichtsrates Frauen und mindestens vier der Mitglieder des Aufsichtsrates Männer sein
und gem. § 96 Abs. 2 Satz 1 und 3 AktG müssen wegen des Widerspruchs gegen die Gesamterfüllung unter den von der Hauptversammlung
gewählten Mitgliedern des Aufsichtsrates mindestens zwei Frauen und mindestens zwei Männer sein. Mit der Wahl der nachfolgend
vorgeschlagenen sechs Kandidaten und Kandidatinnen wäre dies der Fall.
Die Wahlvorschläge des Aufsichtsrats stützen sich auf die Empfehlung seines Nominierungsausschusses. Sie berücksichtigen die
gesetzlichen Vorgaben sowie die vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung beschlossenen Ziele und streben die Ausfüllung
des vom Aufsichtsrat erarbeiteten Kompetenzprofils und Diversitätskonzepts für das Gesamtgremium an.
Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung über die Wahlvorschläge entscheiden zu lassen.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, mit Wirkung ab Beendigung der am 22. Mai 2025 stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung bis
zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2029 beschließt, als
Vertreter der Anteilseigner in den Aufsichtsrat zu wählen:
|
7.1 |
Herr Dr.-Ing. Ping He, Wenzenbach-Irlbach, ehemaliger Entwicklungsingenieur bei der Powertrain-Division der Continental AG (im Ruhestand),
|
7.2 |
Herr Dr. Markus Lauer, Frankfurt am Main, Rechtsanwalt,
|
7.3 |
Frau Jian Shi, Porza, Schweiz, Leiterin der Investmentabteilung bei GAM Investment Management,
|
7.4 |
Frau Xiaolu Tang, Berlin, Leiterin der Finanzabteilung der Poggenpohl Gruppe,
|
7.5 |
Herr Yiping Wang, Ningbo, China, Vorsitzender der Geschäftsführung der Ningbo Jifeng Auto Parts Co., Ltd.,
|
7.6 |
Herr Sijun Zhang, Shanghai, China, Leiter der Finanzabteilung der Ningbo Jifeng Auto Parts-Gruppe.
Zwischen Herrn Dr. Markus Lauer und der Mehrheitsaktionärin und/oder mit dieser verbundenen Unternehmen besteht und bestand
auch in der Vergangenheit ein anwaltliches Mandatsverhältnis. Zudem ist Herr Dr. Markus Lauer bereits gegenwärtig Mitglied
des Aufsichtsrats der GRAMMER AG.
Herr Yiping Wang ist als Vorsitzender der Geschäftsführung der Ningbo Jifeng Auto Parts Co., Ltd., die ihrerseits mittelbar
100 % der Geschäftsanteile an der Mehrheitsaktionärin hält, in der Geschäftsleitung eines mit der Mehrheitsaktionärin und
der Gesellschaft verbundenen Unternehmens im Sinne von §§ 15 ff. AktG tätig. Zudem ist Herr Yiping Wang bereits gegenwärtig
Mitglied des Aufsichtsrats der GRAMMER AG.
Herr Sijun Zhang ist als Leiter der Finanzabteilung der Ningbo Jifeng Auto Parts-Gruppe in der Geschäftsführung verschiedener
Gesellschaften tätig, die mittelbar zu 100 % oder jedenfalls mehrheitlich an der Mehrheitsaktionärin und damit auch an der
Gesellschaft beteiligt und daher mit diesen verbundene Unternehmen im Sinne von §§ 15 ff. AktG. Zudem ist Herr Sijun Zhang
bereits gegenwärtig Mitglied des Aufsichtsrats der GRAMMER AG.
Im Übrigen bestehen nach der Einschätzung des Aufsichtsrats keine persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zwischen Herrn
Dr.-Ing. Ping He, Frau Jian Shi und Frau Xiaolu Tang (abgesehen von der Mitgliedschaft im Aufsichtsrat) einerseits und der
GRAMMER AG oder deren Konzernunternehmen, den Organen der GRAMMER AG oder eine direkt oder indirekt mit mehr als 10 % der
stimmberechtigten Aktien an der GRAMMER AG beteiligten Aktionär andererseits, die ein objektiv urteilender Aktionär für seine
Wahlentscheidung als maßgebend ansehen würde.
Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG zu dem vom Aufsichtsrat zur Wahl vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten:
(a) |
Herr Dr.-Ing. Ping He
(i) |
Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:
Mitglied des Aufsichtsrats der GRAMMER AG, Ursensollen
|
(ii) |
Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
Keine
|
|
(b) |
Herr Dr. Markus Lauer
(i) |
Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:
Mitglied des Aufsichtsrats der GRAMMER AG, Ursensollen
|
(ii) |
Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
Keine
|
|
(c) |
Frau Jian Shi
(i) |
Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:
Mitglied des Aufsichtsrats der GRAMMER AG, Ursensollen
|
(ii) |
Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
Keine
|
|
(d) |
Frau Xiaolu Tang
(i) |
Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:
Mitglied des Aufsichtsrats der GRAMMER AG, Ursensollen
|
(ii) |
Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
Keine
|
|
(e) |
Herr Yiping Wang
(i) |
Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:
Mitglied des Aufsichtsrats der GRAMMER AG, Ursensollen
|
(ii) |
Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
Vorsitzender des Board of Directors der Ningbo Jifeng Auto Parts, Co., Ltd., Ningbo, China
|
|
(f) |
Herr Sijun Zhang
(i) |
Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:
Mitglied des Aufsichtsrats der GRAMMER AG, Ursensollen
|
(ii) |
Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
Mitglied des Board of Directors der Ningbo Jifeng Auto Parts, Co., Ltd., Ningbo, China
|
|
Weitere Informationen zu den Kandidaten, insbesondere deren Lebensläufe, finden Sie auf der Internetseite der Gesellschaft
unter
https://www.grammer.com/investor-relations/hauptversammlung/ |
|
8. |
Beschlussfassung über die Bestätigung des Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder
Gemäß § 120a Abs. 1 AktG hat die Hauptversammlung einer börsennotierten Gesellschaft mindestens alle vier Jahre über die Vergütung
der Vorstandsmitglieder zu beschließen, wobei ein die bestehende Vergütung bestätigender Beschluss zulässig ist.
Die ordentliche Hauptversammlung der GRAMMER AG hat am 23. Juni 2021 das vom Aufsichtsrat der Gesellschaft beschlossene Vergütungssystem
für die Mitglieder des Vorstands (Vorstandsvergütungssystem 2021) gemäß § 120a Abs. 1 AktG gebilligt.
Daher ist turnusmäßig eine erneute Beschlussfassung gemäß § 120a Abs. 1 AktG erforderlich.
Der Aufsichtsrat hat das Vorstandsvergütungssystem 2021 überprüft. Im Ergebnis kommt der Aufsichtsrat zum Entschluss, dass
das Vorstandsvergütungssystem 2021, das von der Hauptversammlung der Gesellschaft mit einer Mehrheit von 99,89 % gebilligt
wurde und sich seitdem in seiner Ausgestaltung und Struktur bewährt hat, beibehalten werden soll. Der Aufsichtsrat beurteilt
das aktuelle Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder als in angemessenem Verhältnis zu Aufgaben und Leistungen der Vorstandsmitglieder
sowie zur Lage des Unternehmens stehend und als nicht unüblich.
Das Vorstandsvergütungssystem 2021 ist gemäß § 124a Satz 1 Nr. 4 AktG über die Internetseite der Gesellschaft unter:
https://www.grammer.com/investor-relations/hauptversammlung/ |
zugänglich. Ferner wird der Vorstandsvergütungssystem dort auch während der Hauptversammlung zugänglich sein.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, das von der Hauptversammlung am 23. Juni 2021 gebilligte Vergütungssystem für die Mitglieder
des Vorstands (Vorstandsvergütungssystem 2021) gemäß § 120a Abs. 1 AktG zu bestätigen.
|
9. |
Beschlussfassung über die Bestätigung der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder
Nach § 113 Abs. 3 AktG hat die Hauptversammlung einer börsennotierten Gesellschaft mindestens alle vier Jahr über die Vergütung
der Aufsichtsratsmitglieder zu beschließen, wobei ein die bestehende Vergütung bestätigender Beschluss zulässig ist.
Die Hauptversammlung der GRAMMER AG hat einen solchen Beschluss am 23. Juni 2021 gefasst, so dass turnusmäßig eine erneute
Beschlussfassung erforderlich ist.
Der Aufsichtsrat hat die derzeit geltenden, in § 20 der Satzung der GRAMMER AG niedergelegten Regelungen zur Aufsichtsratsvergütung
sowie das von der Hauptversammlung am 23. Juni 2021 beschlossene System zur Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder (Aufsichtsratsvergütungssystem
2021) überprüft.
Im Ergebnis kommt der Aufsichtsrat zum Entschluss, dass das Aufsichtsratsvergütungssystem 2021, das von der Hauptversammlung
der GRAMMER AG am 23. Juni 2021 mit einer Mehrheit von 99,90 % gebilligt wurde und sich seitdem in seiner Ausgestaltung und
Struktur bewährt hat, beibehalten werden soll. Der Aufsichtsrat beurteilt das aktuelle Vergütungssystem der Aufsichtsratsmitglieder
als in angemessenem Verhältnis zu Aufgaben und Leistungen der Aufsichtsratsmitglieder sowie zur Lage des Unternehmens stehend
und nicht unüblich.
Das Aufsichtsratsvergütungssystem 2021 und der Wortlaut der Vergütungsregelung in § 20 der Satzung der GRAMMER AG sind gemäß
§ 124a Satz 1 Nr. 4 über die Internetseite der Gesellschaft unter:
https://www.grammer.com/investor-relations/hauptversammlung/ |
zugänglich. Ferner wird das Aufsichtsratsvergütungssystem dort auch während der Hauptversammlung zugänglich sein.
Der Aufsichtsrat und der Vorstand schlagen daher vor, das von der Hauptversammlung am 23. Juni 2021 beschlossene System für
die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder (Aufsichtsratsvergütungssystem 2021) und die daraus abgeleitete Regelung zur Vergütung
der Aufsichtsratsmitglieder in § 20 der Satzung der GRAMMER AG gemäß § 113 Abs. 3 AktG zu bestätigen.
|
Weitere Angaben zur Einberufung
Der Vorstand der GRAMMER AG hat entschieden, die Hauptversammlung gemäß § 22 Abs. 5 der Satzung der Gesellschaft als virtuelle
Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten abzuhalten. Eine physische Präsenz der Aktionäre
und ihrer Bevollmächtigten am Ort der Hauptversammlung ist ausgeschlossen.
Die gesamte virtuelle Hauptversammlung wird für ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre, die ihren Aktienbesitz nachgewiesen haben,
bzw. ihre Bevollmächtigten am 22. Mai 2025 ab 10:00 Uhr (MESZ) im passwortgeschützten Internetservice ("GRAMMER-Aktionärsportal"),
der über einen Link auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.grammer.com/investor-relations/hauptversammlung/
zugänglich ist, live in Bild und Ton übertragen. Die Zugangsdaten für die Nutzung des GRAMMER-Aktionärsportals erhalten die
Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten nach ordnungsgemäßer Anmeldung zur Hauptversammlung und Nachweis des Aktienbesitzes zugeschickt.
Bei Nutzung des GRAMMER-Aktionärsportals während der Dauer der virtuellen Hauptversammlung am 22. Mai 2025 sind die Aktionäre
bzw. ihre Bevollmächtigten elektronisch zur virtuellen Hauptversammlung zugeschaltet und können über das GRAMMER-Aktionärsportal
ihre Aktionärsrechte ausüben. Über das GRAMMER-Aktionärsportal können die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre, die ihren
Aktienbesitz nachgewiesen haben, oder ihre Bevollmächtigten gemäß dem dafür vorgesehenen Verfahren unter anderem das Stimmrecht
ausüben, von dem Rede- und Auskunftsrecht Gebrauch machen, Widerspruch zu Protokoll erklären sowie vor der Versammlung Stellungnahmen
einreichen.
1. |
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts
|
Zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 22 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft
nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich unter Nachweis ihres Aktienbesitzes zur Hauptversammlung anmelden. Der Nachweis
des Aktienbesitzes hat sich gemäß § 22 Abs. 2 der Satzung auf den Geschäftsschluss des 22. Tages vor der Hauptversammlung,
das ist der 30. April 2025, 24:00 Uhr (MESZ), zu beziehen ("Nachweisstichtag"). Erforderlich ist ein Nachweis des Aktienbesitzes durch den Letztintermediär gemäß § 67c Abs. 3 AktG. Die Anmeldung und
der Nachweis des Aktienbesitzes müssen der Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf des 15. Mai 2025, 24:00 Uhr (MESZ), unter
folgender Adresse zugehen:
|
GRAMMER AG c/o Computershare Operations Center 80249 München
|
|
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
|
Die Anmeldung kann auch über Intermediäre im ISO 20022 Format (z.B. über SWIFT, CMDHDEMMXXX) übermittelt werden. Für eine
Anmeldung per SWIFT ist eine Autorisierung über die SWIFT Relationship Management Application (RMA) erforderlich.
Die Anmeldung und der Nachweis des Aktienbesitzes bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Wir empfehlen unseren Aktionären, frühzeitig
ihr depotführendes Institut zu kontaktieren, um einen ordnungsgemäßen und fristgemäß eingehenden Nachweis des Letztintermediärs
nach § 67c Abs. 3 AktG bei der Gesellschaft sicherzustellen.
Bedeutung des Nachweisstichtags
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts
als Aktionär nur, wer den besonderen Nachweis des Aktienbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang
des Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach dem Aktienbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag
geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Aktienbesitzes einher. Auch im Fall der (vollständigen oder teilweisen) Veräußerung
des Aktienbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Aktienbesitz
des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich; d. h. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen
auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien
nach dem Nachweisstichtag. Wer etwa zum Nachweisstichtag nicht Aktionär ist, aber noch vor der Hauptversammlung Aktien erwirbt,
ist nicht teilnahme- und stimmberechtigt. Der Nachweisstichtag hat auch keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.
Nach Zugang der Anmeldung und des Nachweises ihres Aktienbesitzes werden den Aktionären bzw. ihren Bevollmächtigten die Zugangsdaten
für die Nutzung des GRAMMER-Aktionärsportals, das über einen Link auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.grammer.com/investor-relations/hauptversammlung/
zugänglich ist, übersandt. Wir bitten die Aktionäre, frühzeitig für die Anmeldung und Übersendung des Nachweises ihres Aktienbesitzes
an die Gesellschaft Sorge zu tragen.
2. |
Verfahren für die Stimmabgabe im Wege der elektronischen Briefwahl
|
Aktionäre, die sich nach den vorstehenden Bestimmungen ordnungsgemäß angemeldet und ihren Aktienbesitz nachgewiesen haben,
können ihr Stimmrecht - selbst oder durch Bevollmächtigte - durch elektronische Briefwahl über das GRAMMER-Aktionärsportal
ausüben.
Die Stimmabgabe erfolgt elektronisch gemäß dem dafür vorgesehenen Verfahren über das GRAMMER-Aktionärsportal, das über einen
Link auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.grammer.com/investor-relations/hauptversammlung/
zugänglich ist.
Briefwahlstimmen können über das GRAMMER-Aktionärsportal bis zum Zeitpunkt der Schließung der Abstimmung durch den Versammlungsleiter
in der virtuellen Hauptversammlung am 22. Mai 2025 abgegeben, geändert oder widerrufen werden.
Bis zu diesem Zeitpunkt kann dies gemäß § 67c AktG auch über Intermediäre, auch unter Verwendung der oben genannten SWIFT-Adresse,
an die Gesellschaft übermittelt werden.
3. |
Verfahren für Stimmabgabe durch Bevollmächtigte
|
Aktionäre, die ihr Stimmrecht nicht selbst durch elektronische Briefwahl ausüben wollen, können ihr Stimmrecht nach entsprechender
Vollmachtserteilung auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater
oder einen sonstigen Dritten, ausüben lassen. Auch im Fall der Vertretung des Aktionärs sind die ordnungsgemäße Anmeldung
des Aktionärs und der rechtzeitige Nachweis des Aktienbesitzes erforderlich.
Die Nutzung des GRAMMER-Aktionärsportals durch einen Bevollmächtigten setzt voraus, dass der Bevollmächtigte vom Vollmachtgeber
die nach ordnungsgemäßer Anmeldung zur Hauptversammlung und Nachweis des Aktienbesitzes versandten entsprechenden Zugangsdaten
erhält, sofern die Zugangsdaten nicht direkt an den Bevollmächtigten versandt wurden.
Die Erteilung der Vollmacht, ihre Änderung und ihr Widerruf sowie der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft
bedürfen der Textform. Besonderheiten können für die Erteilung von Vollmachten zur Stimmrechtsausübung nach § 135 AktG (Vollmachtserteilung
an Intermediäre, Stimmrechtsberater, Aktionärsvereinigungen oder sonstige diesen nach § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Personen
und Institutionen) und deren Widerruf sowie die entsprechenden Nachweise gegenüber der Gesellschaft bestehen; hinsichtlich
der insoweit einzuhaltenden Form bitten wir unsere Aktionäre, sich mit den Genannten abzustimmen.
Für die Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft, die Übermittlung des Nachweises einer erteilten Bevollmächtigung und
für die Änderung und den Widerruf von Vollmachten steht das GRAMMER-Aktionärsportal, das unter
https://www.grammer.com/investor-relations/hauptversammlung/
zugänglich ist, bis zur Beendigung der Hauptversammlung zur Verfügung.
Des Weiteren steht bis zum 21. Mai 2025, 24:00 Uhr (MESZ) (Eingang bei der Gesellschaft), nachfolgende Adresse zur Verfügung.
|
GRAMMER AG c/o Computershare Operations Center 80249 München oder
|
|
per E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
|
Gemäß § 67c AktG kann die Vollmacht auch über Intermediäre, auch unter Verwendung der oben genannten SWIFT-Adresse, an die
Gesellschaft übermittelt werden.
Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
Ein Vollmachtsformular und weitere Informationen zur Bevollmächtigung werden den ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären gemeinsam
mit den Zugangsdaten für das GRAMMER-Aktionärsportal übersandt. Das Vollmachtsformular wird den Aktionären bzw. ihren Bevollmächtigten
auch jederzeit auf Verlangen zugesandt und ist außerdem unter
https://www.grammer.com/investor-relations/hauptversammlung/
abrufbar.
Bitte beachten Sie, dass auch Bevollmächtigte (mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) nicht physisch an der
virtuellen Hauptversammlung teilnehmen können, sondern das Stimmrecht für von ihnen vertretene Aktionäre ebenfalls ausschließlich
im Wege der elektronischen Briefwahl oder durch Erteilung von (Unter-)Vollmacht an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
ausüben können.
4. |
Verfahren für die Stimmabgabe durch die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
|
Aktionären, die sich nach den vorstehenden Bestimmungen ordnungsgemäß angemeldet und ihren Aktienbesitz nachgewiesen haben,
bietet die Gesellschaft an, von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigen.
Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter üben das Stimmrecht in der Hauptversammlung im Fall ihrer Bevollmächtigung
weisungsgebunden aus. Die Stimmrechtsvertreter können das Stimmrecht nur zu denjenigen Punkten der Tagesordnung ausüben, zu
denen ihnen ausdrückliche und eindeutige Weisungen vorliegen. Die Stimmrechtsvertreter nehmen keine Aufträge zu Wortmeldungen,
zur Einreichung von Stellungnahmen, zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von
Fragen oder Anträgen entgegen.
Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft können bis zum Beginn der Abstimmungen in der virtuellen
Hauptversammlung über das GRAMMER-Aktionärsportal, das unter
https://www.grammer.com/investor-relations/hauptversammlung/
zugänglich ist, gemäß dem dafür vorgesehenen Verfahren abgegeben, geändert oder widerrufen werden.
Außerdem können Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft in Textform (§ 126b BGB) bis spätestens
21. Mai 2025, 24:00 Uhr (MESZ) (Eingang bei der Gesellschaft), unter der nachstehenden Adresse erteilt werden:
|
GRAMMER AG c/o Computershare Operations Center 80249 München oder
|
|
per E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
|
Bis zu diesem Zeitpunkt kann dies gemäß § 67c AktG auch über Intermediäre, auch unter Verwendung der oben genannten SWIFT-Adresse,
an die Gesellschaft übermittelt werden.
Wenn elektronische Briefwahlstimmen und Vollmachten mit Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
eingehen, werden stets Briefwahlstimmen als vorrangig betrachtet. Wenn auf unterschiedlichen Übermittlungswegen voneinander
abweichende Vollmachten mit Weisungen eingehen, werden diese in folgender Reihenfolge berücksichtigt: (1) per GRAMMER-Aktionärsportal,
(2) von Intermediären übermittelte Erklärung, (3) per E-Mail, (4) auf dem Postweg übersandte Erklärungen.
5. |
Angaben zu den Rechten der Aktionäre
|
(a) |
Tagesordnungsergänzungsverlangen (§ 122 Abs. 2 AktG)
|
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals, das entspricht im Zeitpunkt der Einberufung 761.897
Aktien, oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen (dies entspricht im Zeitpunkt der Einberufung 195.313 Aktien),
können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine
Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand zu richten. Tagesordnungsergänzungsverlangen
müssen der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Versammlung, also bis zum 21. April 2025, 24:00 Uhr (MESZ), unter folgender
Adresse zugehen:
An den Vorstand der GRAMMER AG - Hauptversammlung - Grammer-Allee 2 92289 Ursensollen
Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der
Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten.
Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt
gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information
in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.grammer.com/investor-relations/hauptversammlung/
bekannt gemacht und den Aktionären mitgeteilt.
(b) |
Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge (§§ 126, 127 AktG)
|
Jeder Aktionär ist berechtigt, Gegenanträge und Wahlvorschläge vor der virtuellen Hauptversammlung gemäß §§ 126 Abs. 1, 127
AktG an die Gesellschaft zu übermitteln. Die Gesellschaft wird Gegenanträge und Wahlvorschläge auf der Internetseite der Gesellschaft
veröffentlichen, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen.
Sollen Gegenanträge oder Wahlvorschläge von der Gesellschaft gemäß §§ 126, 127 AktG vorab zugänglich gemacht werden, sind
sie spätestens 14 Tage vor der Versammlung, d. h. spätestens bis zum 7. Mai 2025, 24:00 Uhr (MESZ), an folgende Adresse zu
übermitteln:
GRAMMER AG - Hauptversammlung - Grammer-Allee 2 92289 Ursensollen
E-Mail: hv@grammer.com
Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt. Ferner kann die Gesellschaft auch noch
unter bestimmten weiteren, in den §§ 126 bzw. 127 AktG näher geregelten Voraussetzungen von einer Zugänglichmachung ganz oder
teilweise absehen oder Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge und deren Begründungen zusammenfassen. Einer Begründung bedarf es
jedenfalls im Fall eines Wahlvorschlags nicht. Die Zugänglichmachung erfolgt einschließlich des Namens des Aktionärs, einer
zugänglich zu machenden Begründung, Pflichtangaben nach § 127 Satz 4 AktG und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung
auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.grammer.com/investor-relations/hauptversammlung/
Aktionäre werden gebeten, ihre Aktionärseigenschaft im Zeitpunkt der Übersendung des Gegenantrags bzw. Wahlvorschlags nachzuweisen.
Zugänglich zu machende Gegenanträge oder Wahlvorschläge gelten in der virtuellen Hauptversammlung als im Zeitpunkt der Zugänglichmachung
gestellt. Das Stimmrecht zu derartigen Anträgen kann ausgeübt werden, auch schon vor der Hauptversammlung, sobald die Voraussetzungen
für die Stimmrechtsausübung erfüllt sind. Sofern der Aktionär, der den Antrag gestellt hat, nicht ordnungsgemäß legitimiert
oder nicht ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldet ist, muss der Antrag in der Versammlung nicht behandelt werden.
Elektronisch zur Hauptversammlung zugeschaltete Aktionäre können während der Hauptversammlung, auch ohne vorherige Übersendung
Anträge und Wahlvorschläge stellen. Eine nähere Erläuterung des dafür vorgesehenen Verfahrens findet sich im Abschnitt „Rederecht
(§§ 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 7, 130a Abs. 5 und 6 AktG), Auskunftsrecht (§§ 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 4, 131 AktG) und Antragsrecht
(§ 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AktG) in der Hauptversammlung“.
(c) |
Recht zur Einreichung von Stellungnahmen (§§ 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 6, 130a Abs. 1 bis 4 AktG)
|
Ordnungsgemäß zu der Hauptversammlung angemeldete Aktionäre, die ihren Aktienbesitz nachgewiesen haben, bzw. ihre Bevollmächtigten
haben das Recht, vor der Hauptversammlung Stellungnahmen zu den Gegenständen der Tagesordnung im Wege elektronischer Kommunikation
über das GRAMMER-Aktionärsportal unter
https://www.grammer.com/investor-relations/hauptversammlung/
in Textform einzureichen. Der Umfang einer Stellungnahme darf 10.000 Zeichen nicht überschreiten. Mit dem Einreichen erklärt
sich der Aktionär bzw. sein Bevollmächtigter damit einverstanden, dass die Stellungnahme unter Nennung seines Namens im passwortgeschützten
GRAMMER-Aktionärsportal zugänglich gemacht wird. Stellungnahmen sind bis spätestens fünf Tage vor der Hauptversammlung, d.h.
bis spätestens 16. Mai 2025, 24:00 Uhr (MESZ), einzureichen.
Eingereichte Stellungnahmen, die diesen Anforderungen genügen und nach den gesetzlichen Bestimmungen zugänglich zu machen
sind, werden unter Offenlegung des Namens des Aktionärs bzw. seines Bevollmächtigten spätestens vier Tage vor der Hauptversammlung,
d.h. bis 17. Mai 2025, 24:00 Uhr (MESZ), in dem unter
https://www.grammer.com/investor-relations/hauptversammlung/
zugänglichen GRAMMER-Aktionärsportal veröffentlicht.
Fragen, Anträge, Wahlvorschläge und Widersprüche gegen Beschlüsse der Hauptversammlung, die in Stellungnahmen enthalten sind,
werden nicht als solche berücksichtigt.
(d) |
Rederecht (§§ 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 7, 130a Abs. 5 und 6 AktG), Auskunftsrecht (§§ 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 4, 131 AktG) und
Antragsrecht (§ 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AktG) in der Hauptversammlung
|
Elektronisch zu der Hauptversammlung zugeschaltete Aktionäre bzw. Bevollmächtigte von Aktionären haben ein Rederecht und ein
Auskunftsrecht in der Hauptversammlung. Auskunftsverlangen dürfen Bestandteil eines Redebeitrags sein. Eine Einreichung von
Fragen im Vorfeld der Hauptversammlung ist nicht möglich.
Elektronisch zu der Hauptversammlung zugeschaltete Aktionäre bzw. Bevollmächtigte von Aktionären haben ferner das Recht, Anträge
und Wahlvorschläge in der Hauptversammlung zu stellen.
Zur Ausübung der vorstehenden Rechte ist das GRAMMER-Aktionärsportal unter
https://www.grammer.com/investor-relations/hauptversammlung/
zu verwenden. Die Ausübung des Rederechts sowie des Rechts, in der Hauptversammlung Anträge und Wahlvorschläge zu stellen,
erfolgt im Wege der Videokommunikation; es ist geplant festzulegen, dass auch das Auskunftsrecht ausschließlich im Wege der
Videokommunikation ausgeübt werden darf. Die Ausübung der vorstehenden Rechte ist ausschließlich am Tag der Hauptversammlung
ab 09:30 Uhr (MESZ) bis zu dem vom Versammlungsleiter festgelegten Zeitpunkt möglich.
Die Gesellschaft hat sich vorbehalten, die Funktionsfähigkeit der Videokommunikation zwischen Aktionär oder Bevollmächtigtem
und Gesellschaft in der Versammlung zuvor zu überprüfen und den Redebeitrag, die Frage bzw. den Antrag oder Wahlvorschlag
zurückzuweisen, sofern die Funktionsfähigkeit nicht sichergestellt ist. Der Versammlungsleiter wird das Verfahren der Wortmeldung
und Worterteilung in der Hauptversammlung näher erläutern.
Das Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG umfasst die Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft, soweit diese zur sachgemäßen
Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht des Vorstands erstreckt sich auch auf
die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns
und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen (vgl. § 131 Abs. 1 Satz 2 und Satz 4 AktG). Von einer Beantwortung
einzelner Fragen kann der Vorstand unter den in § 131 Abs. 3 AktG aufgeführten Gründen absehen.
(e) |
Einlegung von Widersprüchen (§ 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 8 AktG)
|
Aktionären bzw. ihren Bevollmächtigten wird die Möglichkeit eingeräumt, Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung
zu erklären. Entsprechende Erklärungen können im Wege elektronischer Kommunikation über das unter
https://www.grammer.com/investor-relations/hauptversammlung/
zugängliche GRAMMER-Aktionärsportal abgegeben werden und sind ab Eröffnung der Hauptversammlung am 22. Mai 2025 ab 10:00 Uhr
(MESZ) bis zu deren Schließung durch den Versammlungsleiter möglich.
(f) |
Weitergehende Erläuterungen
|
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2 und nach §§ 126, 127, 130a, 131 Abs. 1 AktG finden
sich auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.grammer.com/investor-relations/hauptversammlung/
6. |
Veröffentlichungen auf der Internetseite (§ 124a AktG)
|
Ab Einberufung der virtuellen Hauptversammlung sind zusammen mit dieser Einberufung die zugänglich zu machenden Unterlagen
und weitere Informationen auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.grammer.com/investor-relations/hauptversammlung/
abrufbar. Sie werden dort auch während der virtuellen Hauptversammlung zugänglich sein.
Etwaige im Sinne der vorgenannten Fristen rechtzeitig bei der Gesellschaft eingehende und veröffentlichungspflichtige Gegenanträge,
Wahlvorschläge und Ergänzungsverlangen von Aktionären werden ebenfalls über die eben genannte Internetseite zugänglich gemacht
werden. Die Abstimmungsergebnisse werden nach der virtuellen Hauptversammlung unter derselben Internetadresse veröffentlicht.
7. |
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
|
Das Grundkapital der Gesellschaft ist im Zeitpunkt der Einberufung eingeteilt in 15.237.922 nennwertlose Stückaktien mit ebenso
vielen Stimmrechten. Es bestehen also 15.237.922 Stimmrechte. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung 330.050
Stück eigene Aktien. Hieraus stehen ihr keine Stimmrechte zu.
8. |
Datenschutzhinweise für Aktionäre und Bevollmächtigte
|
Die GRAMMER AG verarbeitet zur Vorbereitung und Durchführung ihrer virtuellen Hauptversammlung personenbezogene Daten ihrer
Aktionäre und etwaiger Aktionärsvertreter. Der Zweck der Datenverarbeitung ist, den Aktionären und Aktionärsvertretern die
Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung sowie die Ausübung ihrer Rechte vor und während der virtuellen Hauptversammlung
zu ermöglichen.
Die GRAMMER AG verarbeitet diese Daten als Verantwortlicher unter Beachtung der Bestimmungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung
(DSGVO) sowie aller weiteren maßgeblichen Gesetze. Einzelheiten zum Umgang mit den personenbezogenen Daten und zu den Rechten
gemäß der DSGVO sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.grammer.com/investor-relations/hauptversammlung/
zugänglich.
Ursensollen, im April 2025
GRAMMER AG
Der Vorstand
|