Minijob anmelden: So geht's!
Was ist ein Minijob?
Ein Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung, die eine Verdienstgrenze von 520 Euro pro Monat nicht überschreiten darf oder die auf maximal 70 Arbeitstage bzw. drei Monate pro Jahr beschränkt ist, so die Bundesagentur für Arbeit. Diese Form der Beschäftigung ist sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer attraktiv, da vereinfachte Regelungen bei der Sozialversicherung und den steuerlichen Abgaben gelten. So übernimmt der Arbeitgeber lediglich eine Pauschalabgabe für Kranken- und Rentenversicherung, während der Minijobber die Möglichkeit hat, sich von der Rentenversicherungspflicht befreien zu lassen, wie die Minijob-Zentrale erklärt.
Voraussetzungen und Meldepflichten
Um eine Beschäftigung als Minijob korrekt anzumelden, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Zunächst muss überprüft werden, ob die Tätigkeit die Anforderungen einer geringfügigen Beschäftigung erfüllt. Zudem ist eine Entscheidung über das Meldeverfahren notwendig. Handelt es sich um einen gewerblichen Minijob oder um eine Tätigkeit in einem privaten Haushalt? Beide Varianten erfordern eine Anmeldung bei der Minijob-Zentrale, wobei leichte Unterschiede im Meldeprozess bestehen.
Die Minijob-Zentrale ist für die Abwicklung und Verwaltung von Minijobs verantwortlich. Sie übernimmt die Anmeldung der Beschäftigung zur Sozialversicherung und verwaltet die pauschalen Abgaben für Kranken- und Rentenversicherung sowie gegebenenfalls die Unfallversicherung. Arbeitgeber können alle erforderlichen Meldungen, Beitragsnachweise und Formulare über die Online-Plattform der Minijob-Zentrale einreichen. Zudem stellt die Minijob-Zentrale verschiedene Hilfen und Berechnungstools zur Verfügung, um den Arbeitgebern den Anmeldeprozess zu erleichtern.
Für private Haushalte, die Minijobber anstellen - etwa für Reinigung oder Gartenarbeit - bietet die Minijob-Zentrale das sogenannte Haushaltsscheck-Verfahren an. Dieses Verfahren vereinfacht die Anmeldung, indem nur ein Haushaltsscheck-Formular ausgefüllt und der Minijob-Zentrale übermittelt wird. Diese erledigt dann alle weiteren Formalitäten und führt die pauschalen Sozialversicherungsabgaben ab. Das Haushaltsscheck-Verfahren reduziert somit den Verwaltungsaufwand für private Arbeitgeber erheblich.
Gewerbliche Minijobs, die in einem Unternehmen oder Betrieb ausgeübt werden, erfordern eine detaillierte Sozialversicherungsmeldung und präzise Dokumentation der Beschäftigung. Der Arbeitgeber muss diese Meldungen über das SV-Meldeportal oder ein zertifiziertes Entgeltabrechnungsprogramm einreichen, und es besteht eine Aufbewahrungspflicht für Unterlagen wie Personalfragebögen und Arbeitsverträge. Die Minijob-Zentrale stellt Vorlagen und Musterformulare zur Verfügung, die helfen, die Dokumentationsanforderungen zu erfüllen.
Arbeitgeber sind verpflichtet, monatlich pauschale Beiträge zur Sozialversicherung abzuführen, die u.a. die Kranken- und Rentenversicherung betreffen. Für die Unfallversicherung kann je nach Art der Beschäftigung eine zusätzliche Abgabe fällig werden. Mithilfe des Beitragsrechners der Minijob-Zentrale können die Abgaben je nach Art der Tätigkeit und Höhe des Entgelts berechnet werden. Zur Vereinfachung des Zahlungsprozesses bietet sich das SEPA-Basislastschriftverfahren an, das eine automatische Abbuchung der monatlichen Beiträge ermöglicht.
Redaktion finanzen.net
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