Rente mit 63 oder jünger: Diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein

15.11.2024 19:37:00

Wer in Deutschland ohne Kürzungen der Rente in den frühzeitigen Ruhestand gehen möchte, muss gewisse Voraussetzungen erfüllen. Sind diese nicht gegeben, haben Arbeitnehmer und Selbstständige dennoch die Möglichkeit, vorzeitig in Rente zu gehen. In diesem Fall ist jedoch mit Rentenabschlägen zu rechnen.

Rente mit 63 Jahren dank Rentenpaket

Trotz Erhöhung des gesetzlichen Rentenalters auf 67 Jahre in Deutschland, besteht immer noch die Möglichkeit zur vorzeitigen Rente mit 63 Jahren. Hierfür müssen jedoch einige Voraussetzungen erfüllt werden, um die Frührente auch ohne Rentenabschläge antreten zu können. Die mögliche Lösung zur Frührente liefert das sogenannte Rentenpaket, das von der deutschen Bundesregierung entwickelt und 2019 verabschiedet wurde. Es soll Arbeitnehmern ermöglichen, vier Jahre vor dem Erreichen des Rentenalters in den Ruhestand zu gehen, ohne Kürzungen der Rente in Kauf nehmen zu müssen.

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45 Jahre Arbeitszeit sind Bedingung für Frührente ohne Abschlag

Das Rentenpaket soll Arbeitnehmer belohnen, die mit Vollendung des 63. Lebensjahres bereits 45 Jahre lang in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben. Es soll die Generation der in den 1950er-Jahren geborenen Arbeitnehmer entlasteten, welche unter schweren Bedingungen bereits in jungen Jahren das Arbeitsleben antreten mussten. Denn im Vergleich zu den heutigen Arbeitsverhältnissen, musste jene Generation unter bedeutend drastischeren Bedingungen arbeiten, heißt es in dem Rentenpaket. Daher soll ihnen eine Frührente mit 63 Jahren gestattet werden. Laut Hochrechnungen der Bundesregierung könnten jährlich circa 200.000 Arbeitnehmer von dem Rentenpaket profitieren. Dabei handele es sich um ungefähr 25 Prozent Frauen und 75 Prozent Männer.

Zu den validen Beitragsjahren zählen unter anderem die Jahre, in welchen Pflichtbeiträge als Arbeitnehmer oder Selbständige geleistet wurden. Aber auch die Zeiten während des Zivil- oder Wehrdienstes, eines Minijobs, Elternzeit und unentgeltlicher Angehörigenpflege zählen neben weiteren zu den Beitragsjahren dazu.

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Alternativen zur abschlagsfreien Frührente

Alternativ zur Frührente ohne Abschläge können Arbeitnehmer und Selbstständige auf eigene Kosten in den vorzeitigen Ruhestand gehen. Voraussetzung sind genügend Kapital beziehungsweise finanzielle Mittel, um die Periode bis zum Rentenalter finanzieren zu können.

Zudem werden in diesem Zeitraum monatlich 0,3 Prozent von der zukünftigen Rente abgeschlagen, bis das 65. Lebensjahr vollendet wurde. Nach vier Jahren Frührente auf eigene Kosten verringert sich der Rentenanspruch somit bereits um 14,4 Prozent. Der reduzierte Rentenanspruch könnte jedoch Steuervorteile bergen, sofern der Rentenanspruch über viele Jahre hinweg besteht.

Eine weitere Alternative stellt die Altersteilzeit dar. Sie soll es Arbeitnehmern ab 55 Jahren ermöglichen, in Teilzeit - aber mindestens 18 Wochenstunden - zu arbeiten, wobei mindestens 70 Prozent des ursprünglichen Einkommens ausgezahlt werden. Durch arbeitsrechtliche Vereinbarungen, wie etwa Tarifverträge, können Anteile des Verdienstes auch höher ausfallen. Dabei müssen die Arbeitnehmer in den vergangenen fünf Jahren mindestens 1.080 Kalendertage sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein. Es gibt allerdings keinen Rechtsanspruch auf Altersteilzeit. Die Vereinbarung muss auf freiwilliger Basis zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer getroffen werden.

Wichtig ist außerdem, dass die Altersteilzeit seit dem ersten Januar 2010 nicht mehr durch die Bundesagentur für Arbeit gefördert wird. Trotz der fehlenden staatlichen Förderung sind Ansprüche auf Altersteilzeit in vielen Tarifverträgen heute noch enthalten, diese sind noch gültig.

Veränderungen der Rentenverhältnisse

Neben dem Rentenpaket ergaben sich 2019 noch weitere Veränderungen hinsichtlich der bezogenen Rente. So wurde der zu besteuernde Anteil der Rente von 76 Prozent auf 78 Prozent angehoben und soll bis 2040 auf 100 Prozent ausgeweitet werden.

Ebenfalls kostspieliger werden die Pflegeversicherungsbeiträge, so müssen Arbeitnehmer und Rentner eine Erhöhung um 0,5 Prozent in Kauf nehmen. Dafür sinkt der individuelle Zusatzbeitrag für gesetzliche Krankenkassen und 50 Prozent der Beiträge werden nun von der Deutschen Rentenversicherung bei Rentnern und Angestelltenverhältnissen vom Arbeitgeber übernommen.

Zudem stiegen die Rentenleistungen in den letzten Jahren im Schnitt um 34,7 Prozent. Die letzte Steigerung der Rente fand zum 1. Juli 2023 statt: In Westdeutschland stiegen die Bezüge um 4,39 Prozent, im Osten erhöhten sich die Rentenzahlungen um 5,86 Prozent.

Redaktion finanzen.net

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