Achtung Sturmschäden: Welche Versicherung zahlt was?
Wichtige Informationen
Die führenden Klimaforscher sind sich einig, dass es immer häufiger zu extremen Wetterereignissen kommen wird. Eine staatliche Absicherung bei Naturkatastrophen gibt es in Deutschland jedoch nicht und so bleiben die Kosten für Schäden, die nicht durch die Versicherungspolicen abgedeckt werden, oft bei den Geschädigten. Grundsätzlich ist es wichtig zu wissen, dass Winde erst ab Stärke 8 in Deutschland auch als Sturm gelten. Liegt der Wert darunter, zahlt die Versicherung bei Schäden nicht. Hinzu kommt, dass es keine Versicherung gibt, die explizit den Schaden eines Sturms abdeckt. Doch welche Versicherung greift überhaupt bei Schäden am Haus oder am Auto?
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Die Gebäudeversicherung
Die Gebäudeversicherung kommt für einen Schaden am Haus auf. Zwar sind Elementarschäden in der Regel ausgenommen, da Stürme in Deutschland aber nicht zu den Elementargewalten zählen, werden durch sie verursachte Schäden von den meisten Gebäudeversicherungen übernommen. Jedoch sollten Sie darauf achten, dass dies explizit in den Leistungen der Gebäudeversicherung aufgeführt ist. Wurden Sturmschäden in die Police aufgenommen, haftet die Versicherung beispielsweise nicht nur bei einem Dach, welches durch den Wind abgedeckt wurde, sondern auch bei indirekten Schäden, wie einem umgestürzten Baum, der das Haus beschädigte. Die Sachlage ist jedoch anders, wenn der Schaden auch auf Eigenverschulden zurückzuführen ist. Wenn der umgestürzte Baum also morsch war und hätte gefällt werden müssen, benötigen Hausbesitzer eine Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung, die den Schaden abdeckt.
Die Hausratversicherung
Hat der Sturm im Inneren des Hauses Schäden verursacht, kommt dafür normalerweise die Hausratversicherung auf. Jedoch nur, wenn der entstandene Schaden nicht selbst zu verantworten ist. Wenn beispielsweise über entstandene Dachschäden Wasser in das Innere des Gebäudes eindringt und Folgeschäden an der Einrichtung, oder an Gebrauchs- und Verbrauchsgegenständen verursacht, greift die Hausratversicherung. Indirekte Sturmschäden sind auch mitversichert, wie Schäden, die entstehen, wenn der Sturm einen Baum aufs Dach wirft.
Teil- und Vollkaskoversicherung
Egal ob Hagel, starke Windböen oder umstürzende Bäume, oft wird besonders das Auto bei einem Unwetter in Mitleidenschaft gezogen. Wird das eigene Auto durch einen Sturm beschädigt, zahlt im Normalfall die Teilkaskoversicherung. Ob der Sturm das Auto direkt beschädigt oder ob Äste, Dachziegel oder Ähnliches einen Schaden verursachen, spielt dabei keine Rolle. Lediglich wenn eigenes Verschulden nachzuweisen ist, greift die Teilkaskoversicherung nicht. Wenn Sie also während oder nach dem Sturm durch einen Unfall einen Schaden verursachen, ist dieser nur durch eine Vollkaskoversicherung abgedeckt.
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Das gilt es zu beachten
Egal, welcher Schaden durch einen Sturm entstanden ist, die Meldung an die zuständige Versicherung sollte umgehend erfolgen. Dabei sind besonders Informationen wie der genaue Ort und die Uhrzeit wichtig. Anhand dieser Daten kann die Versicherung den Schadensfall schlüssig nachvollziehen. Auch Fotos des entstandenen Schadens können dazu beitragen. Hinzu kommt, dass eine sogenannte "Schadensminderungspflicht" besteht. Das heißt, dass beispielsweise Schäden am Haus mit einer Plane abgesichert werden müssen, um den Schaden so gering wie möglich zu halten.
Redaktion finanzen.net
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