Achtung Strafen drohen: Balkonkraftwerke müssen angemeldet werden
Steckfertige Solaranlagen (sogenannte Balkonkraftwerke) bieten eine einfache und vergleichsweise kostengünstige Möglichkeit, Strom selbst zu produzieren. Doch die Nutzung dieser Anlagen bringt auch Registrierungspflichten mit sich. Wer diese nicht beachtet, muss mit Strafzahlungen rechnen.
Registrierungspflichten
Laut Bundesnetzagentur muss eine Balkonanlage wie jede andere Stromerzeugungsanlage im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur registriert werden, da auch Balkonkraftwerke potenziell in das öffentliche Stromnetz einspeisen können. Da der Ertrag der Balkonkraftwerke jedoch in der Regel für den Eigenverbrauch genutzt und gar nicht erst in das Netz eingespeist wird, fällt eine fehlende Anmeldung kaum auf. Entsprechend sparen sich viele Privathaushalte einfach den bürokratischen Aufwand der Registrierung.
Dabei ist der Aufwand seit dem 1. April 2024 erheblich reduziert worden: "Menschen sollen so leicht wie möglich bei der Energiewende mitmachen können. Balkonkraftwerke können nun schnell und unbürokratisch registriert werden. Künftig müssen Betreiber neben den Angaben zu ihrer Person nur noch fünf Angaben zu ihrem Balkonkraftwerk eintragen. Vorher waren es rund 20 Angaben. Diese Vereinfachungen sind eine erhebliche Entbürokratisierung bei der Registrierung", erklärt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. Auch ist eine Anmeldung des Balkonkraftwerks beim Netzbetreiber nicht mehr notwendig, da er automatisch durch die Bundesnetzagentur informiert wird.
Konsequenzen bei Verletzung der Registrierungspflicht
Diese Erleichterungen vergrößern das Ärgernis, sollte eine Nicht-Anmeldung doch auffallen: In diesem Fall liegt nämlich eine Ordnungswidrigkeit vor, welche nach Paragraf 95 des Energiewirtschaftsgesetzes mit einem Bußgeld von maximal 50.000 Euro bestraft werden kann. In der Realität fällt die Strafe jedoch deutlich geringer aus.
Hinzu kommen die im Sommer 2022 in Kraft getretenen neuen Regelungen, die bei Verwendung einer nicht angemeldeten Anlage Strafzahlungen an den Netzbetreiber vorsehen. Auch für nicht konforme Anlagen, die den falschen Stromzähler verwenden, keinen regelkonformen Wechselrichter haben oder mehr als 600 Watt Leistung erbringen, werden Strafzahlungen fällig. Diese betragen bis zu zehn Euro monatlich pro Kilowatt an installierter Leistung, welche sich auf die Gesamtleistung der Solarmodule bezieht.
Neue Gesetzesänderungen bringen Vorteile
Vor dem Hintergrund steigender Energie- und Strompreise, möglicher Versorgungsengpässe durch politische Krisen und dem Klimawandel, gibt es seit Januar 2023 neue Regeln und Vorschriften, die die Grundlage für ein klimaneutrales Deutschland legen sollen. Diese setzen auf einen massiven Ausbau der erneuerbaren Energien und enthalten einige Vereinfachungen für private Solaranlagen und Balkonkraftwerke.
So fällt auf die Lieferung von Balkonkraftwerken ab dem 1. Januar 2023 keine Umsatzsteuer mehr an. Auch wird zukünftig bei Anlagen bis zu 15kW bzw. 30kW je Wohneinheit keine Einkommenssteuer mehr erhoben, wodurch der bürokratische Aufwand reduziert werden soll.
Für Anlagen, die nach dem 30. Juli 2022 in Betrieb genommen wurden, gelten zudem neue (höhere) Vergütungssätze. Für Anlagen, die seit Januar 2023 in Betrieb gehen, wird auch die technische Vorgabe abgeschafft, dass höchstens 70 Prozent der PV-Nennleistung in das öffentliche Netz eingespeist werden dürfen.
Darüber hinaus beginnen immer mehr Netzbetreiber damit, den Anmeldungsprozess für ein Balkonkraftwerk stark zu vereinfachen, um die umweltfreundliche Produktion von Strom zu fördern.
Redaktion finanzen.net
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