Arbeiten an den Weihnachtsfeiertagen: Anspruch auf Ruhe oder Zuschlag?
Arbeiten an Heiligabend und Silvester
Heiligabend und Silvester sind nach deutschem Recht keine gesetzlichen Feiertage und gelten als reguläre Arbeitstage. Arbeitspflicht besteht, es sei denn, es wurde Urlaub beantragt oder der Arbeitgeber gewährt freiwillig arbeitsfrei. Eine solche Freistellung kann durch die sogenannte betriebliche Übung rechtlich bindend werden, wenn sie über Jahre hinweg gewährt wurde, so Mitteldeutsche Zeitung.
In bestimmten Branchen, etwa in der Gastronomie oder im Einzelhandel, ist die Arbeit an diesen Tagen unverzichtbar. Arbeitnehmer in systemrelevanten Berufen, wie Pflegekräfte oder Sicherheitsdienste, müssen ebenfalls damit rechnen, an diesen Tagen arbeiten zu müssen. Ob eine Freistellung gewährt wird, hängt oft von der Kulanz des Arbeitgebers ab oder ist in Tarifverträgen geregelt.
Urlaubssperren während der Weihnachtszeit
Viele Unternehmen erleben zur Weihnachtszeit ein erhöhtes Arbeitsaufkommen, etwa im Handel oder in der Logistikbranche. In solchen Fällen dürfen Arbeitgeber Urlaubssperren verhängen, wenn betriebliche Erfordernisse dies rechtfertigen. Allerdings müssen soziale Gesichtspunkte, wie beispielsweise familiäre Verpflichtungen der Arbeitnehmer, berücksichtigt werden. Bereits genehmigter Urlaub darf nur in dringenden Ausnahmefällen widerrufen werden, wie ein Artikel von Klugo betont. Arbeitnehmer können sich hierbei auf ihre Zustimmung zum Urlaub berufen, die als verbindlich gilt. Urlaubssperren müssen gut begründet und klar kommuniziert werden. Sie dürfen nicht willkürlich erfolgen, sondern nur dann, wenn die betrieblichen Interessen dies erfordern. Eine angemessene Planung und frühzeitige Information der Belegschaft sind daher entscheidend, um Konflikte zu vermeiden.
Weihnachtsgeld und betriebliche Übung
Ein gesetzlicher Anspruch auf Weihnachtsgeld existiert nicht, er kann jedoch durch vertragliche Vereinbarungen oder die sogenannte betriebliche Übung entstehen. Wenn ein Unternehmen über mehrere Jahre hinweg Weihnachtsgeld zahlt, ohne dies ausdrücklich als freiwillig zu deklarieren, wird ein Anspruch darauf begründet.
Auch tarifliche Vereinbarungen können den Anspruch auf Weihnachtsgeld regeln. Es ist wichtig, auf Klauseln im Arbeitsvertrag zu achten, die den freiwilligen Charakter einer solchen Zahlung betonen. Ohne diese Klausel könnte ein Verzicht auf das Weihnachtsgeld arbeitsrechtliche Konsequenzen haben.
Arbeiten an Feiertagen und mögliche Zuschläge
An den gesetzlichen Feiertagen, wie dem 25. und 26. Dezember, gilt eine gesetzliche Freistellungspflicht. Arbeitnehmer, die dennoch arbeiten müssen, wie in Krankenhäusern oder bei Notdiensten, haben Anspruch auf einen Ersatzruhetag. Ob Feiertagszuschläge gezahlt werden, hängt von den tariflichen oder arbeitsvertraglichen Regelungen ab. Das Arbeitszeitgesetz schreibt keine Zuschläge vor, allerdings regeln viele Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen entsprechende Zahlungen. Laut Wirtschaftsforum kann eine Vergütung von Feiertagsarbeit auch in Form von Zeitausgleich erfolgen.
Redaktion finanzen.net
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