Hinterlegung
Hinterlegung - Definition
Übergabe (an Erfüllungs statt) einer geschuldeten Sache an eine öffentliche Stelle wie z. B. einem Notariat oder Amtsgericht zur Aufbewahrung für den Gläubiger. Voraussetzung ist ein Annahmeverzug (Verzug) des Gläubigers.
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