Hinterlegung

Hinterlegung - Definition

Übergabe (an Erfüllungs statt) einer geschuldeten Sache an eine öffentliche Stelle wie z. B. einem Notariat oder Amtsgericht zur Aufbewahrung für den Gläubiger. Voraussetzung ist ein Annahmeverzug (Verzug) des Gläubigers.

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Schneck (Hrsg.), Lexikon der Betriebswirtschaft, 9. Auflage, München 2015

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